Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg- Vorpommern (Landesverfassungsgerichtsgesetz – LVerfGG M-V)

Torsten Koplin

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der FDP wird eine Änderung der Landesverfassung angestrebt. Das Ziel dieser Änderung
ist die Senkung des benötigten Quorums für die abstrakte Normenkontrolle von einem Drittel
zu einem Viertel der Mitglieder des Landtages.
Die abstrakte Normenkontrolle ist ein klassisches Hilfsmittel der Oppositionsparteien. Sie ist
ein mächtiges Instrument zur Kontrolle der Regierungsmehrheit, ohne dass der Landtag seine
Funktion der Gewaltenteilung nicht erfüllen kann. Das Verfahren zur Überprüfung der
Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen muss auch Minderheiten offenstehen.
Der Landtag in dieser Legislaturperiode besteht aus vier Oppositionsparteien, was eine
Mehrheitsfindung der Opposition erschweren kann, wobei ich mir das bei der immer wieder
so laut beschworenen Jamaikaopposition kaum vorstellen kann und auch der Antrag kommt ja
von einer das Quorum erfüllenden Minderheit des Landtages.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir als Fraktion und DIE LINKE als Partei haben die
Forderungen nach einer Stärkung der Minderheitenrechte in der Vergangenheit immer wieder
vertreten. Und es gibt sicherlich auch gute Gründe, die hier dafürsprechen, aber es gibt leider
auch gute Gründe, die dagegensprechen.
Allerdings - und jetzt lassen Sie mich formal auf den Antrag eingehen - sind wir nach wie vor
der Meinung, dass die Verfassung ein hohes Gut ist. Sie normiert die Grundwerte einer
Gesellschaft und man ändert sie nicht einfach mal eben so.
Und das kann man auch gar nicht, dafür braucht es nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die
die CDU, FDP und Grünen nun mal gar nicht haben.
Bei kleineren Parteien bzw. Fraktionen wäre es zudem ratsam, mehr Demut zu zeigen. Wer
nur knapp die Fünfprozenthürde überspringt, der sollte vielleicht daran arbeiten, selbst
erfolgreicher zu werden, sich jedoch nicht zu mehr aufplustern, als man ist. Wenn eine Partei
nur 5,8 oder 6,3 Prozent gewinnt, kann sie nicht erwarten, über besonders viel politischen
Einfluss zu gewinnen, was jedoch mit diesem Gesetzesentwurf dreist versucht wird, indem
die Opposition versucht, gute Regierungsarbeit zu beeinflussen bzw. zu torpedieren, die von
Parteien gemacht wird, die viel mehr Wählerstimmen auf sich vereinigen.
Die kleineren Parteien wollen ihren politischen Einfluss über Gebühr ausdehnen, was wir
politisch klar verurteilen und ablehnen.
Schade, so stellen wir uns keine konstruktive Opposition und keine konstruktive
Zusammenarbeit vor. Die Verfassung ist – ich betone es noch einmal - ein hohes Gut und das
möchten wir auch wertgeschätzt sehen. Alleingänge bei diesem Thema lehnen wir mit aller
Entschiedenheit ab.
Zudem würde, wenn der Gesetzesentwurf von CDU, Grüne und FDP angenommen werden
würde, das dazu führen, dass erheblich mehr Normenkontrollklagen der Opposition im
Landesverfassungsgericht eingehen würden als bisher, da das Quorum für eine
Normenkontrollklage von einem Drittel auf ein Viertel der Mitglieder*Innen des Landtages
abgesenkt werden würde, wie das der Gesetzesentwurf vorsieht. Das würde dazu führen, dass
die Zahl der Normenkontrollklagen der Opposition erheblich steigen würde. Ich befürchte
daher eine Überlastung des Landesverfassungsgerichts aufgrund einer möglichen Flut von
Bagatellklagen der Opposition. Um diese Klageflut bewältigen zu können müsste die
Landesregierung erhebliche finanzielle Mittel für das Landesverfassungsgericht bereitstellen,
um das Personal aufzustocken, damit das LVerfG weiterhin arbeitsfähig bleiben kann. Finden
Sie das etwa angemessen? Dass noch mehr Steuergelder für ihre Normenkontrollklagen
ausgegeben werden? Diese Frage müssen Sie für sich selbst beantworten. Ich kenne meine
Antwort und die lautet: Nein, das finde ich nicht angemessen.
Zum Schluss möchte ich versöhnlich werden und die demokratischen Fraktionen dazu
einladen, wie in der Vergangenheit üblich, sich alle an einen Tisch zu setzen und zu schauen,
in welchen Bereichen Änderungen notwendig oder wünschenswert sind und dann um einen
für das Land gutes Ergebnis zu ringen.
Auch wir als Koalition sehen einen bestimmten Nachsteuerungsbedarf, den wir Ihnen hier
aber nicht einfach vorsetzen, sondern zu dem wir vorher mit ihnen ins Gespräch kommen
wollen, denn wir sind da genauso auf ihre Zustimmung angewiesen – das wissen Sie, das
wissen wir.
Also – lassen sie uns reden, gerne auch konstruktiv streiten und die Verfassung gemeinsam
im Sinne des Landes weiterentwickeln.
Diesen Antrag lehnen wir aber ab.
Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.