Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021

Michael Noetzel

Meine Damen und Herren,
zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung gibt es nicht viel beizutragen. Es wäre nur schwer mit den Grundsätzen verwaltungsökonomischen Handels in Einklang zu bringen, eine handlungsfähige und technisch wie personell voll ausgestattete Behörde zu verlegen bzw. in einem anderen Bundesland gänzlich neu aufzubauen. Dabei wäre auch zu berücksichtigen, dass erworbenes Fachwissen, welches durch die Mitarbeitenden in Hessen auf- und ausgebaut wurde, nur bedingt zu exportieren ist. Auch wenn es unterstützenswert gewesen wäre, mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eine Bundesbehörde in den neuen Bundesländern zu installieren, stellt sich im vorliegenden Fall eine einfache Kosten-Nutzen-Frage. Diese Frage wurde durch alle 16 Regierungschefinnen und -chefs zugunsten verwaltungsökonomischer Grundsätze beantwortet. Und zu diesem Ergebnis ist auch der zuständige Innenausschuss in seinen Beratungen gekommen. Insofern werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Meine Damen und Herren,
die Debatte, die die CDU hier vom Zaun brechen möchte, hat nichts mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun. Es ist der unsägliche Versuch, jede Gelegenheit zu nutzen, um einen Keil in die Regierungskoalition zu treiben. Doch dafür ist dieses Thema nicht geeignet und das wird Ihnen hier nicht gelingen.

Meine Damen und Herren,
ja, meine Fraktion hält Abstandsregelungen, die von der derzeitigen Gesetzeslage abweichen, für sinnvoll. In Zeiten des Online-Glücksspiels, an dem man an jedem Ort und zu jeder Zeit sein Geld verzocken kann – vorausgesetzt man hat Internet – scheint ein Zwangsabstand zwischen Glücksspieleinrichtungen von 500 Metern überholt. Und ja, ich halte dennoch ein Expertengespräch im Innenausschuss für nicht zielführend. Das ist kein Widerspruch. Insbesondere weil selbst die beantragende FDP-Fraktion selbst in der Ausschusssitzung davon sprach, dass es ihr nicht (zwangsläufig) um Veränderungen der bestehenden Gesetzeslage geht, sondern darum, Erfahrungen zu dieser Problematik zu sammeln. Aber: Ein Expertengespräch verspricht zu diesem Zeitpunkt keine neuen Erkenntnisse zu den bekannten Sachverhalten. Die Abstandsregelung von 500 Metern hat eine knapp 10-jährige Geschichte – die übrigens mit den Stimmen der CDU auf den Weg gebracht wurde. Hierzu gab es umfangreiche Anhörungen. Es gibt aktuell keine neuen Regelungen, die wir beraten könnten oder müssten. Die einzige Neuheit ist, dass diese knapp 10-jährige Übergangsfrist nun ausläuft und die Schließung von Glücksspielstätten nach sich zieht. Das bedauere ich, insbesondere für die betroffenen Mitarbeitenden. Ich bedauere es auch, dass es in den 10 Jahren nicht gelungen ist, Alternativen zu entwickeln.
Aber genau zu den in Rede stehenden Abstandsregelungen und den drohenden Folgen sind inzwischen etliche Klagen anhängig und es liegt nun in der Hand der unabhängigen Justiz. Wir sollten den Gerichten an dieser Stelle nicht vorgreifen und selbst wenn wir das Glücksspielgesetz nach der gerichtlichen Entscheidung nicht erneut anfassen müssten, wird es spätestens zur Evaluierung, welche im Staatsvertrag verankert ist, auf den Prüfstand gestellt. Ich hoffe persönlich, dass es für dann für viele Betreiber nicht zu spät ist.
Meine Damen und Herren,
es ist legitim und alles andere als ungewöhnlich, wenn es unterschiedliche Auffassung zu dieser Problematik gibt – innerhalb der Koalition und selbst innerhalb einer Fraktion – diese Erfahrung sollten auch Sie bereits gemacht haben. Meine Fraktion wird sich auch künftig für den Schutz der Spielerinnen und Spieler und eine wirksame Spielsuchtprävention einsetzen. Dies sollte im Mittelpunkt politischen Handelns stehen und nicht das Anzetteln von Scheindebatten, die erstens nichts mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun haben und zweitens nicht mal den Versuch unternehmen, konkrete Lösungsvorschläge anzubieten. Das ist infam und populistisch.