Dr. Mignon Schwenke: Potenziale der Photovoltaik heben - Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen - Drucksache 7/6169 -

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

auf dem buchstäblich letzten Drücker thematisieren SPD und CDU das Thema Solaranlagen. Dass, was die Koalition dazu in den vergangenen fünf Jahren zustande gebracht hat, ist nicht der Rede wert und unsere Anträge und Vorschläge mussten ja abgelehnt werden.

Deshalb muss ich mir erst einmal Luft machen, ehe ich zum Antrag direkt komme.

Mit nur drei Prozent des Gesamtzubaus von Photovoltaikanlagen ist M-V Schlusslicht im Ländervergleich. Bundesweit betrug der Durchschnitt übrigens 16 Prozent.

Und was hatte diese Landesregierung nicht alles vor?

Es sollte einen Leitfaden für den Ausbau von Photovoltaik geben und ein Potenzialkataster für alle Flächen. Es sollte einen Masterplan geben, um den Ausbau von Solaranlagen auf den Dachflächen der landeseigenen Liegenschaften zu forcieren. Und da wurde sowas von forciert.

Zwar ohne Masterplan, denn der liegt auch nach fünf Jahren nicht vor. Auf 27 Gebäuden von 416 wurde eine Solaranlage errichtet. Das sind 6,5 Prozent. Der reine Wahnsinn. Also das nenne ich einmal eine Bilanz.

Während andere Bundesländer bereits eine Pflicht für den Bau von Solaranlagen auf neu gebauten Nichtwohngebäuden und Parkplatzflächen eingeführt haben, hat sich die Landesregierung dazu entschieden nichts zur Förderung des Solarausbaus zu tun.

Dasselbe gilt für die Förderung von Batteriespeichern in den privaten vier Wänden. In anderen Bundesländern wie Brandenburg oder Thüringen sind diese Landesprogramme der Renner. Nachweislich wird damit eine erhebliche Steigerung der Ausbaurate erreicht.

Aber auch hier gilt in M-V Stillstand. Und das ist so ärgerlich und auch verwerflich. Ehrlich gesagt kann ich das nicht verstehen, meine Damen und Herren.

Auch beim Thema Mieterstrommodelle muss weit mehr im Land passieren. Schließlich wohnen zwei Drittel der Bevölkerung zur Miete. Die Mieterinnen und Mieter haben überhaupt keine Chance, Entscheidungen hinsichtlich des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu treffen. Aber mit Mieterstrom hätten auch sie die Möglichkeit, an der Energiewende teilhaben zu können. Dabei könnten auch die soziale Schieflage und Entsolidarisierung, die es zwischen den Profiteuren von Erneuerbaren Energien und den Mieterinnen und Mietern gibt, verringert werden.

Vorreiter bei der Leistung aus Mieterstrom sind die Flächenländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Die größten prozentualen Zuwächse verzeichnen allerdings die ostdeutschen Bundesländer, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt.

M-V gehört leider nicht dazu. Ja, es sind steuerliche Hemmnisse abzubauen. Aber mit unseren kommunalen Unternehmen und den Genossenschaften wäre intensiver über eine bessere Nutzung zu diskutieren und auch nach Landeslösungen zu suchen.

Summa summarum, wir sind weit davon entfernt, Klassenprimus bei der Solarenergie zu sein. Das könnten wir aber sein, wenn Sie auch nur einen Teil unserer Anträge angenommen und umgesetzt hätten.

Aber es kann ja nicht sein, was nicht sein darf!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nun zum vorliegenden Antrag.

Mit der Änderung des EEG ist ein Konflikt mit dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) entstanden. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage auf Drucksache 7/6128 gestellt. Die Antwort müsste heute eigentlich kommen.

Fest steht aber, dass mit der EEG-Novelle 2021 die Freiflächenkulisse für Photovoltaik-anlagen entlang von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen von 110 Meter auf 200 Meter erweitert wurde. Zusätzlich muss noch ein 15 Meter breiter Streifen entlang der Fahrbahn freigehalten werden. Die Anwendung dieser Verbreiterung steht jedoch dem im LEP formulierten Ziel der Raumordnung entgegen, wonach nur ein Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaik-anlagen in Anspruch genommen werden darf.

Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben und abschließend abgewogen. Weil die Anpassung des LEP ein längerer Prozess ist, der vom Landesplanungsrat begleitet wird und mit mehrfacher öffentlicher Beteiligung einhergeht, wird eine machbare Alternative gebraucht.

Nunmehr sollen Zielabweichungsverfahren das Mittel der Wahl sein, um die mit dem EEG neu eröffneten Möglichkeiten ausschöpfen zu können. Eine Matrix soll anhand eines Kriterienkatalogs definieren, wonach eine positive Bescheidung eines solchen Zielabweichungsverfahrens zu erwarten ist. Auch wenn – das habe ich mehrfach betont – ein Zielabweichungsverfahren die Ausnahme bleiben muss, so wird die Linksfraktion dieses Ansinnen mittragen.

Schließlich fordern wir seit Jahren mehr Engagement vom Land für Solarenergie. Die Branche pocht auf Verbesserungen und beklagt, dass es seit Jahren nicht vorangeht.

Ein Aspekt ist außerdem, dass Photovoltaik in der Bevölkerung eher akzeptiert wird als Windkraft. Ein weiterer Aspekt ist, dass sich Solarparks positiv auf Biodiversität und Artenvielfalt auswirken, da eine Doppelnutzung zur Gewinnung von regenerativer Energie und auch als extensiv genutztes Grünland erfolgen kann.

Für uns war und ist ein Mix aus Erneuerbaren Energien wichtig.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

abschließend nutze ich die Gelegenheit, auf ein besonderes Anliegen meines langjährigen, sehr engagierten und nun ebenfalls ausscheidenden Landtagsabgeordneten Peter Ritter einzugehen – die Nachnutzung von Konversionsflächen.

Laut LEP sollen Freiflächenphotovoltaikanlagen effizient und flächensparend errichtet werden. Dazu sollen sie verteilnetznah geplant und insbesondere auf Konversionsstandorten, endgültig stillgelegten Deponien oder Deponieabschnitten und bereits versiegelten Flächen errichtet werden.

Nicht das erste Mal thematisieren wir, Konversionsflächen vermehrt für Photovoltaik zu nutzen. Die Studie des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft „Solarparks – Gewinne für die Biodiversität“ geht explizit auch auf Konversionsflächen ein.

Danach können Solarparks auf Konversionsflächen dazu beitragen, die Sukzession der Vegetation zu stoppen, die zu einem Verlust offener, besonnter Habitate führt. Auf Konversionsflächen ist 2018 ein 20 ha großer Solarpark in Eggesin-Karpin fertiggestellt worden. Für einen zweiten Solarpark in Eggesin-Karpin lief im letzten Jahr ein Bebauungsplanverfahren über 24 ha. In Stavenhagen-Basepohl wurde Ende November letzten Jahres der Förderbescheid für Erschließungsmaßnahmen übergeben, auch um zwei Solarparks mit insgesamt 50 ha auf dem ehemaligen Hubschrauberlandeplatz anzuschließen.

Insgesamt sind demnach knapp 100 ha Solarparks auf Konversionsflächen entstanden bzw. sollen entstehen. Da geht noch mehr, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

Auch das ist eine der Baustellen, die in den kommenden Jahren abzuarbeiten ist.

Wir werden dem Antrag von SPD und CDU zustimmen,

Danke