Dr. Mignon Schwenke: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Mecklenburg-Vorpommern (Klimaschutzgesetz M-V - KSG M-V)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

die Augen der Öffentlichkeit sind derzeit auf Mecklenburg-Vorpommern gerichtet.

Nein, es geht dabei nicht um die Corona-Pandemie. Es geht auch nicht um Tourismusrekorde. Es geht um den Klimaschutz.

Kritiker werfen der Landesregierung vor, dass sie sich zu Gehilfen von Klimaleugnern mache, sich von Gazprom einkaufen lässt und so weiter und so fort. Ich möchte das an dieser Stelle weder alles aufzählen, noch kommentieren. Aber eines ist Fakt. Der Landtag hat heute unser Klimaschutzgesetz auf dem Tisch und kann mit einer starken inhaltlichen Debatte und natürlich einer Überweisung des Gesetzes zeigen, dass das Land tatsächlich auf dem klimapolitischen Vormarsch ist.

Und die Notwendigkeit, mehr zu tun als bisher, wird hier von den meisten Kolleginnen und Kollegen sicher nicht in Frage gestellt.

Denn nach der Wiedervereinigung und der daraufhin einsetzenden Deindustrialisierung des Landes gingen die Treibhausgasemissionen im Land sprunghaft zurück. Seit 1996 sind sie aber mit minimalen Schwankungen stabil geblieben.

So gut Stabilität sonst ist. Hier ist sie das nicht. 2017 erreichten die Treibhausgasemissionen genauso wie 1996 einen prozentualen Anteil gemessen am Basisjahr von 1990 von 73,3 Prozent. Also mehr als 20 Jahre lang hat sich nichts getan.

Auch der Energieminister hat bereits in der Öffentlichkeit eingeräumt, dass die Klimaziele von M-V für 2020 nicht erreicht werden. Dabei waren diese Ziele schon nicht ambitioniert. 40 Plus war das Ziel. Also 40 Prozent weniger Treibhausgase 2020 im Vergleich zum Jahr 1990. Das ist der Ausgangspunkt.

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache.

Der Weg, über einen unverbindlichen Aktionsplan den Klimaschutz in M-V zu forcieren, mit Einzelmaßnahmen, ohne Monitoring und ohne Konsequenzen, wenn etwas nicht umgesetzt wird, ist gescheitert.

Auch eine wissenschaftliche Beteiligung beziehungsweise eine Beratung von Experten findet bei dem Thema nicht mehr statt. Es gab einen Klimarat. Der ist aufgegangen in einen Energierat und nun gibt es kein Gremium mehr, welches die Ziele, den Weg und die Maßnahmen der Landesregierung in Sachen Klimaschutz bewertet.

Ein Klimaschutzgesetz kann nicht alles, aber es kann neue Impulse geben. Dabei können wir nur gewinnen. Deshalb lassen Sie uns ein Klimaschutzgesetz mit ambitionierten Minderungszielen auf den Weg bringen.

In ganz Deutschland sollen die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 reduziert werden. Das ist zu wenig, um die Pariser Klimaziele erreichen zu können.

Wir wollen wir, dass M-V vorangeht.

65% Minderung der Treibhausgase bis 2030,

85 Prozent bis 2040 und

bis 2050 sollten wir die Klimaneutralität anstreben.

Das ist ambitioniert, aber machbar, meine Damen und Herren!

Unser Gesetzentwurf schreibt nicht jede Einzelmaßnahme fest. Er steckt den Rahmen ab und konzentriert sich auf die Schwerpunktbereiche, die nach unserer Meinung am effektivsten zum Klimaschutz beitragen können.

Wir wollen, dass das Land, die Landkreise und Kommunen vorangehen. Dazu sollen in allen Gemeinden und Landkreisen Klimaschutzstrategien und eine Wärmestrategie entwickelt werden. Einige sind bereits dabei. Wir wollen, dass die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral wird. Ich weiß, dass durch eine gegründete Arbeitsgruppe schon damit begonnen wurde. Jetzt steht es im Gesetz und es würde den Druck erhöhen, dieses Ziel zu erreichen.

Wir wollen endlich ein starkes Bekenntnis zum ÖPNV. Der Verkehrsbereich ist für die Energiewende und den Klimaschutz so unglaublich wichtig. Doch dafür müssen wir ihn auch deutlich attraktiver machen, auch und gerade im ländlichen Raum. Wir streben bis 2030 einen kostenfreien ÖPNV an. Das ist ein wirklich sehr großes Vorhaben. Aber da halte ich es mit einem Sprichwort.

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Die Vorteile eines kostenfreien ÖPNV liegen auf der Hand. Das brauche ich Ihnen heute nicht im Detail aufzuführen. Und natürlich weiß DIE LINKE, dass ein kostenfreier ÖPNV Geld kosten wird. Und Nein, ich werde dafür nicht die Gelddruckmaschine aus dem Keller der Staatskanzlei bemühen. Aber es gibt Kommunen und Länder, die machen es bereits vor.

Lassen sie uns genauer hinschauen, den Bund mit ins Boot holen und lassen sie uns kreativ nach Lösungen suchen. Das ist es, was ein solch festgeschriebenes Ziel erst einmal in Gang setzen kann.

Neben der Mobilität ist der Gebäudesektor ebenfalls ein großes Teil im Puzzle der Energiewende und des Klimaschutzes. Hier wollen wir bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Und das geht nur, wenn wir den privaten Bereich mit einbeziehen.

Dafür haben wir uns eine Regelung aus Thüringen angesehen und übernommen. Die Maßnahme, dass ab dem 1. Januar 2030 bei genehmigungspflichtigen Umbauten ein Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25 Prozent zur Deckung des Gesamtenergiebedarfes der Gebäude sichergestellt werden muss, ist machbar. Denn alternativ dazu kann der Wärmebedarf aus Nah- oder Fernwärme mit einem Mindestanteil von 75 Prozent hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder mit einem Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25 Prozent gedeckt werden.

Die Anzuhörenden im Gesetzgebungsprozess in Thüringen haben beinahe durchweg diese Maßnahme positiv bewertet und auch so bewertet, dass es keine größeren Probleme bei der Umsetzung geben sollte.

Warum sollen wir uns das Beispiel aus Thüringen nicht zu eigen machen und auf unsere Bedingungen im Land anpassen?

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wollen wir eine Quote von 25 Prozent Ökolandbau bis 2030 und zudem eine flächengebundene Tierhaltung mit umgerechnet maximal 1,5 Großvieheinheiten pro Hektar verankern. Darüber hinaus soll es ein Landeswaldprogramm geben, um eine Aufforstung von 1000 Hektar im Jahr zu erreichen. Bis 2030 soll damit eine Bewaldung von 30 Prozent erreicht werden.

Soweit einige Beispiele!

Die Umsetzung der Ziele gilt es wissenschaftlich zu begleiten, regelmäßig zu überprüfen und mit Maßnahmen zu untersetzen. Deshalb muss es eine integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie geben. Beraten wird die Landesregierung von einem Klimarat, in dem eine breite Basis von Expertinnen und Experten aus allem relevanten gesellschaftlichen Bereichen vertreten ist. Ein Klimarat, der eine wichtige Funktion hat und auch tatsächlich tagt.

In der integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie werden nicht nur Maßnahmen verankert, sondern auch Sektorziele.

Und ganz wichtig ist uns auch, dass die soziale Seite nicht aus den Augen verloren wird. 

Ambitionierte Ziele oder konkrete Maßnahmen, das alles geht nur mit den Menschen zusammen.

Die Akzeptanz bei der Windenergie sinkt auch deshalb, weil es immer dieselben sind, die die Lasten zu tragen haben. Das Windrad vor der Tür und die höchsten Strompreise, das lässt auch den Gedanken an den Klimaschutz in den Hintergrund treten. Es muss also einen Weg zu einem fairen Lastenausgleich geben.

Und auch das kann ein Klimaschutzgesetz leisten.

Denn wir schreiben es fest! Ich habe schon mehrfach über unsere Vorschläge einer sozialen Energiewende gesprochen. Das will ich heute nicht wiederholen. Genug Ideen gibt es, viele sind nur bundeseinheitlich zu regeln. Aber es gibt auch welche, die auch im Land umsetzbar sind. Ich nennen nur einmal die solidarische Wälzung der Netzentgelte.

 

Meine Damen und Herren,

 

ich möchte am Ende erneut an Sie appellieren, dieses Gesetz zu überweisen. Lassen Sie uns eine Anhörung machen und gemeinsam ein starkes Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen.

Danke für die Aufmerksamkeit!