Dr. Mignon Schwenke: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

die Koalitionsfraktionen haben uns den Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes vorgelegt. Es soll Erleichterung für die Bürger zur Nutzung von kleinen Booten mit Elektroantrieb auf den Binnengewässern des Landes geschaffen werden. Wir haben lange und umfangreich im Agrarausschuss beraten, denn es gab Einiges zu klären. Aus unserer Sicht ist das im Sinne von Naturschutz und im Interesse der Angler und anderer Nutzergruppen von kleinen Booten mit E-Antrieb gelungen. Die Ausschussvorsitzende hat ja gerade dazu berichtet. Meine Fraktion hat dem Vorhaben im Ausschuss zugestimmt und wird das auch heute tun.

Eigentlich könnte ich an dieser Stelle enden. Aber ich möchte dennoch Probleme benennen, die wir mit dieser Novelle haben.

Erstens haben Sie sicher mitbekommen, dass der BUND befürchtet, dass der Nutzungsdruck durch die kleinen Boote mit E-Motoren steigen wird und sich negativ auf die schützenswerten Gewässer auswirken wird. Diese Befürchtung habe ich auch in der Diskussion im Ausschuss geäußert. Ob es tatsächlich so kommt, werden wir sehen. Auf jeden Fall obliegt es den Behörden, aber auch dem kommenden Landtag, das genau zu beobachten und wenn nötig einzugreifen.

Zweitens haben wir ein Problem mit dem „Bepacken“ des Gesetzes mit einem anderen Sachverhalt, der mit dem ursprünglichen Regelungsbedarf für Boote mit Elektroantrieb nichts zu tun hat.

Auf Anregung des zuständigen Ministeriums wurde mal schnell noch geregelt, dass zur Ausübung der Jagd die Deiche des Landes betreten werden dürfen. Für uns ist eine solche Regelung durchaus sinnvoll. Mit dem Regelungsbedarf für Boote mit E-Antrieb hat dies – wie gesagt - jedoch nichts zu tun.

Aber es erinnert alle Fraktionen und die Landesregierung daran, dass die – seit Ewigkeiten versprochene – große Novelle des Landeswassergesetzes, jetzt formuliere ich es sehr vorsichtig, längst überfällig ist. Und das ist unser drittes Problem.

Ich kann es mir nur so erklären, dass die Regierungskoalition, offensichtlich grundlegende inhaltliche Differenzen beim Thema hat.

Und dabei brauchen wir dringend neue und den Erfordernissen der Zeit angepasste Regelungen.

Ich denke zuerst an die Gewässerrandstreifen als Schutzzonen vor dem Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Die gehören aus unserer Sicht deutlich verbreitert. Diese Erkenntnis ist selbst bei der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner angekommen. Die Regelungskompetenz dazu liegt aber seit vielen Jahren bei den Ländern.

Ebenso fehlen bisher Regelungen, wie wir besser und schneller die EU-Wasserrahmen-richtlinie umsetzen. Streit zwischen dem Land und den Unterhaltungsverbänden, vor allem was die Finanzierung betrifft, kann man so auch regeln.

Und was ist eigentlich mit den nach dem Landeswassergesetz zu bildenden Deichverbänden? Was ist mit der Anpassung des Landeswassergesetzes an die vielen neuen bundesgesetzlichen Regelungen zum Schutz des Grundwassers?

Was ist mit eventuellem Änderungsbedarf für die Erweiterung und Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung dieser wertvollen Ressource?

Und, und, und …Es gibt noch weiteren Regelungsbedarf im Landeswassergesetz. Sie kriegen es nicht hin. Ich denke, wir brauchen eine andere Regierungskoalition.