Dr. Hikmat Al-Sabty: Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen weder fristgerecht noch zeitgemäß noch zukunftstauglich

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

die Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen sind ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Hochschulpolitik durch die Landesregierung.

Sie treffen Regelungen:

-       zur Qualitätsentwicklung in der Forschung und Lehre,

-       zur Eröffnung und Schließung von Studiengängen,

-       zu Forschungsschwerpunkten, und

-       schreiben das für die Hochschule vorgesehene Budget fest.

Gemäß § 15 des Landeshochschulgesetzes sollen die Hochschulen ihre Entwicklungspläne spätestens 18 Monate vor dem Ablauf der Planungsperiode vorliegen (d.h. Juni 2014).

Die Eckwerte sollen spätestens 9 Monate vor dem Ablauf der Planungsperiode dem Landtag zur Zustimmung vorliegen (d.h. März 2015).

Der Landtag stimmte erst am 2. Juli 2015 den Eckwerten zu, also 4 Monate zu spät, Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Daher kommen die Zielvereinbarungen in diesem Jahr viel zu spät. Sie hätten schon im März dieses Jahres kommen sollen.

Der Vorsitzende des AStA, Herr Schiewek hat dies kritisiert und es als nicht hinnehmbar bezeichnet, dass Minister Brotkorb akademische Gremien erst nach Ablauf der Frist beteiligt und damit unnötigen Zeitdruck erzeugt. Ein vernünftiges und demokratisches Verfahren kann so nicht mehr gewährleistet werden.

Der akademische Senat der Universität Rostock kritisierte ebenfalls, schon im Oktober 2015 den Verlauf der Verhandlung über die Zielvereinbarungen.

In seiner Stellungnahme vom 28.10.2015 bemängelte er die Unvollständigkeit und die Verspätung. Schließlich sei seit 2012 bekannt, dass die Zielvereinbarungen Ende 2015 auslaufen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Stellungnahme des Akademischen Senats zum Semesterbeginn eingeholt wurde.

Und im Semesterbeginn, wo niemand Zeit dafür wirklich hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Unterrichtung über die Eckwerte der Hochschulentwicklung hätte im Bildungsausschuss beraten werden müssen.

Dies geschah auch nicht.

Meine Fraktion hat in der Debatte zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung auf Probleme hingewiesen, die zu besprechen gewesen wären, z. B.:

-       wie ist die Betreuung der Studierenden bei steigender Studierendenzahl gesichert?

-       Wie steht es mit der Entwicklung der Hochschulpaktmittel?

-       Wie sieht die Lehrerbedarfsprognose aus?

Ohne Eckpunkte und Zielvereinbarungen kann man die Lehrerbildung nicht beurteilen.

Über alle diese Punkte und andere muss man reden.

Meine Kollegin Simone Oldenburg hat auf ihre Kleine Anfrage Drucksache 6/4618 die Antwort erhalten, es habe keine Konsequenzen, wenn die Zielvereinbarungen nicht bis zum 31.12.2015 durch den Landtag beschlossen werden.

Aber das ist nicht richtig.

Mit dem Ende der alten Zielvereinbarung enden z.B. Anstellungsverträge. An diesen Verträgen hängt die Existenz von Menschen. Diese brauchen Planungssicherheit.

Stellen Sie sich mal vor, meine Damen und Herren, im Januar 2016 evtl. kein Einkommen zu haben.

Die betroffenen Menschen haben Sorgen und bestimmt kein schönes Weihnachtsfest.

Dass hätte man noch verhindern können, wenn die Zielvereinbarungen im Dezember beschlossen worden wären. Auch wenn die Zielvereinbarungen im Januar auf dem Tisch liegen, braucht es Zeit um diese zu prüfen und auch im Bildungsausschuss zu besprechen.

Liebe Kollengen_innen,

Das Kind liegt schon im Brunnen, ist aber noch nicht ertrunken.

Wir müssen jetzt allerdings sehr schnell sein.

Ich möchte dem Minister nicht unterstellen, dass diese Verfahrensweise extra betrieben wurde, um statt Zielvereinbarungen einseitig Zielvorgaben bestimmen zu können.