Dr. Hikmat Al-Sabty: Lehramtsausbildung schulnäher, verlässlicher und bedarfsgerechter gestalten

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

der vorliegende Antrag enthält leider fachliche Mängel, wirkt übereilt und nicht durchdacht. Das wird schon daran deutlich, dass das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung nicht korrekt benannt wird.

Konkret kann ich das an folgenden Punkten festmachen:

1.    Die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate ist nicht hinnehmbar. Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer benötigen umfangreiche Praxiserfahrungen in ihrer Ausbildung.

Hier zu kürzen ist also kontraproduktiv.

Zudem ist im § 12, Absatz 1 des Lehrerbildungsgesetzes deutlich die Dauer von mindestens 18 Monaten für den Vorbereitungsdienst geregelt. Die fachliche Gleichwertigkeit eines Praxissemesters mit dem Vorbereitungsdienst, die laut § 12 Absatz 3 eine solche Verkürzung grundsätzlich erlaubt, kann ich nicht erkennen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

alle Bundesländer, die ein solches Praxissemester eingeführt haben, haben recht schnell die Notwendigkeit erkannt, ihre Regelstudienzeiten zu erhöhen. Das ist deshalb notwendig, weil ein Praxissemester mit hohem Zeitaufwand begleitet und nachbereitet werden muss.

Eine solche Erhöhung bedarf allerdings einer Änderung des Gesetzes.

Übrigens: in Thüringen, wo im Rahmen des Jenaer Modells ein solches Praxissemester angeboten wird, dauert der Vorbereitungsdienst regulär 24 Monate.

Möchte man ein solches Praxissemester einführen, müssten also noch viele Fragen zu den Rahmenbedingungen besprochen werden. Dann erst können wir hier über Pauschalen für Fahrt- und Übernachtungskosten abstimmen.

2.    Natürlich müssen die Kapazitäten für Grundschul- und Sonderpädagogen erhöht werden. Die von Ihnen angeführten 897 Bewerber kommen aber auch bei einer bedarfsgerechten Planung nicht alle unter.

Wenn die Planung streng am Bedarf ausrichtet wird, bedeutet das, dass die Kapazitäten in den beliebten Studiengängen deutlich zurück gefahren werden müssten.

Das beträfe vor allem die Ausbildung von Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrern.

Des Weiteren kommt der Großteil der Lehramtsstudierenden nicht aus Mecklenburg-Vorpommern. Viele werden unser Land nach ihrem Abschluss auch wieder verlassen, um in anderen Bundesländern als Lehrkräfte zu arbeiten. Diesen Studierenden würden wir dann faktisch die Möglichkeit nehmen, hier zu studieren.

3.    Sie fordern, die Kosten für die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren an Schulen in freier Trägerschaft durch das Land zu finanzieren.

Das ist nichts anderes, als dass der Staat, bzw. das Land einem privaten Unternehmen die Ausbildung seiner Mitarbeiter finanzieren soll.

Wenn Sie das wirklich möchten, dann müssen im Zuge der Gleichbehandlung auch anderen Privatbetrieben (z. B. einem Handwerksbetrieb oder einem Supermarkt) die Kosten der praktischen Ausbildung erstattet werden.

Die Ausbildung von Lehrkräften ist und bleibt Aufgabe des Landes.

Sie ist durch Institutionen des Landes zu leisten, die entsprechend finanziell und materiell auszustatten sind.

Dem vorliegenden Antrag werden wir nicht zustimmen.