Dr. Hikmat Al-Sabty: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Preissprünge beim Mensa-Essen verhindern – Auskömmliche Finanzierung der Studierendenwerke sicherstellen“

Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Studentenwerke, in Zukunft Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern, sind für jede Studentin und jeden Studenten von zentraler Bedeutung.

Ohne die zahlreichen Beratungsmöglichkeiten, die Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten, soziale Betreuung und preiswertes Mensaessen wäre das Studium für viele Studierenden nicht realisierbar.

Viele Studentinnen und Studenten aus ärmeren Familien hätten ohne diese Angebote gar kein Studium aufnehmen können.

Aufgrund dieser zentralen Aufgaben müssen die Studentenwerke besser ausfinanziert werden. Passiert das nicht, werden zwangsläufig die Semesterbeiträge und/oder die Preise für das Mensa-Essen bzw. für die Mieten durch die Studentenwerke angehoben.

Am Montagabend hat der Vorstand des Studentenwerkes Rostock entschieden, den Beitrag für die Studentinnen und Studenten um 15 Euro zu erhöhen. Damit ist wieder ein Stück Soziale Gerechtigkeit aufgegeben worden.

Die Einkaufspreise für Nahrungsmittel, Energiekosten und Lohnkosten aufgrund von Tariferhöhungen sind seit 2010 stark gestiegen. Das können sie nicht leugnen!

Meine Fraktion fordert eine generell bessere Finanzausstattung der Studentenwerke. Allein die BAföG – Verwaltung und die Mensen in Rostock benötigen 1,2 Millionen Euro.

Zur Verbesserung der Wohnsituation der Studentinnen und Studenten hat meine Fraktion im März einen Antrag eingebracht.

Der vorliegende Antrag der Bündnisgrünen beschäftigt sich nun ausschließlich mit der Mensaverpflegung.

Die Inhalte beider Anträge betreffen äußerst wichtige soziale Aufgaben der Studentenwerke.

Auch wir kritisieren die stagnierende Landesförderung seit 2010.

Es muss eine Dynamisierung geben, damit Preissteigerungen vermieden werden. Eine Umstellung der Mensaverpflegung auf regionale und nachhaltige Produkte wäre wünschenswert. Gesund, abwechslungsreich und gut schmeckend muss das Essen sein. Rostocks Mensa war 2012 „Mensa des Jahres“ und liegt auch in diesem Jahr auf Platz eins der beliebtesten Uni-Mensen.

Die vorgeschlagene Dynamisierungsquote unterstützen wir.

Zu den unterschiedlichen Auffassungen der Finanzämter über die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes für Personalessen und Gästeessen merke ich folgendes an:

Beispielsweise in der Mensa Rostock werden 20 Prozent der Essenportionen an Angestellte bzw. Bedienstete der Hochschule ausgegeben.

Wenn die Mehrwertsteuer von 7% auf 19 % erhöht wird, müssen die Essen-Portionen um etwa 50 Cent für ein Mittagessen verteuert werden.

Es steht zu befürchten, dass dann weniger Bedienstete die Mensa nutzen. Die Anzahl der verkauften Essen könnte erheblich sinken.

In Rostock wurden die Preise bereits erhöht. Das Studentenwerk ist trotz eines vorgebrachten Widerspruches und der im Widerspruch vorgebrachten Argumente gegenüber der Finanzverwaltung aufgefordert worden, die Steuererhöhung umzusetzen. Um wirtschaftliche Risiken auszuschließen war dieser Schritt notwendig.

Das Studentenwerk Greifswald wurde noch nicht aufgefordert, das Gästeessen mit mehr als 7% zu versteuern. Das ist aus unserer Sicht zu begrüßen, zeigt aber auch die uneinheitliche Vorgehensweise der Finanzbehörden im Land.

Im April 2016 befasst sich die Bund-Länderrunde mit dieser Problematik.

Bis 2021 liegt es in der Finanzhoheit der Finanzämter, ob 7% oder 19 % Mehrwertsteuer erhoben werden.

Um die Position der Landesregierung in dieser Frage zu ermitteln, hat meine Fraktion eine Selbstbefassung zum Thema im Finanzausschuss beantragt. Welche Position die Finanzministerin in der Bund-Länderrunde vertreten wird, hat sie auch auf Nachfrage nicht zu erkennen gegeben.

Die Ministerin will sich erst die Argumente aus den anderen Bundesländern anhören. Bevor sie sich entscheidet, lässt sie Ihre Behörden schalten und walten.

Der Landtag kann der Ministerin diese Entscheidung heute abnehmen.

Im vergangenen Monat haben wir, meine Kollegin Regine Lück, und ich, den Geschäftsführer des Studentenwerks Rostock, Herrn Hörig, besucht. Im Gespräch legte er uns ans Herz, unbedingt für die 7%-Regelung einzutreten. Eine Umlage wäre unausweichlich, denn Leistungen will er auf keinen Fall kürzen.

Der Geschäftsführer rechnet schon jetzt mit einem Rückgang der Essenbeteiligung und des Umsatzes durch Bedienstete und damit dem Verlust dringend notwendiger Deckungsbeiträge.

Die Zuweisungen des Landes reichen ohnehin nicht. Sie müssen jährlich dynamisiert werden.

Eine Nachjustierung seit 2010 ist fällig.

Die bisherige Regelung soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beibehalten werden, um Nachteile insbesondere für unsere Studierenden auszuschließen.

Wir stimmen dem vorliegenden Antrag zu.