Dr. Hikmat Al- Sabty: Akkreditierung rechtssicher gestalten – Weg für das Diplom endlich freimachen

Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

aus welchem Grund sehen sich die Fraktionen der CDU und SPD genötigt, ihre Regierung aufzufordern, einen verfassungswidrigen Zustand zu beenden? Hätte meine Fraktion diesen Antrag eingebracht, wäre dieser mit dem Argument abgelehnt worden, dass die Landesregierung selbständig tätig wird und nicht zum Jagen getragen werden muss. Aus irgendwelchen Gründen haben Sie aber diesen Antrag eingebracht. Offenbar ist Ihnen kein besserer eingefallen.

Jetzt zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Antrag.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.

Das Wesentlichkeitsgebot ist wohl auch durch die entsprechenden Regelungen im Landeshochschulgesetz verletzt.

In den Regelungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist lediglich geregelt, dass ein System zur Sicherung der Qualität an den Hochschulen entbehrlich ist, wenn dieses im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens oder Wiederakkreditierungsverfahrens geprüft wurde.

Die Ziele und Anforderungen an diese Verfahren sind aber nicht geregelt.

Auch die Regelungen zur Anerkennung und zum Anerkennungsverfahren enthalten diese Ziele und Anforderungen nicht.

Es ist folgerichtig, dass die Landesregierung überprüft, ob das Landeshochschulgesetz geändert werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die verfassungswidrigen Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen im „Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes“ längstens bis zum 31. Dezember 2017 fortgelten. Diese Frist bindet zwar nur das Land Nordrhein-Westfalen, aber sie sollte auch in unserem Land als Zielmarke dienen, um gründlich zu prüfen und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.

Aber das hat die Landesregierung ja offenbar schon geplant und ihren Koalitionsparteien geraten diesen Schaufensterantrag zu stellen.

Ich denke, das Landeshochschulgesetz ist insgesamt zu novellieren. Es müssen zum Beispiel die Zivilklauseln im Landeshochschulgesetz rechtssicher verankert werden.

Einen entsprechenden Antrag dazu werden wir im Juni 2016 einbringen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Fraktion ist schon immer für mehr Hochschulautonomie eingetreten. Wir sind uns aber nicht sicher ob der Bildungsminister ebenso denkt. Soweit aber gefordert wird, die Akkreditierung wieder stärker in den Bereich der Autonomie der Hochschulen zu verlagern, ist das falsch.

Die Hochschulen können viel, aber ihre eigenen Studiengänge zu akkreditieren, ergibt keinen Sinn.

Die Akkreditierung wird auch in Zukunft ein hoheitlicher Akt einer gemeinsamen Stelle mit Regeln sein, auf die sich die Kultusministerkonferenz geeinigt hat. Hoheitliche Aufgaben gehören in die Hand von staatlichen Stellen.

Meine Fraktion fordert jedoch die Abschaffung von privaten Institutionen zur Akkreditierung im Hochschulbereich.

Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU- und SPD-Fraktion, die Ziffer 4 des heutigen Antrages haben Sie im Wesentlichen schon am 18. Juni 2014 (Drucksache 6/3070) im Landtag eingebracht. Aber zwei Jahre haben Sie gebraucht, um nichts zu erreichen. Die Akkreditierung der Diplomstudiengänge hat die Landesregierung immer noch nicht durchgesetzt.

Meine Damen und Herren,

das ist eine schwache Leistung.

Der Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2014 muss von der Landesregierung endlich umgesetzt werden. Eines neuen Beschlusses bedarf es nicht.

Die Landesregierung kennt das Bundesverfassungsgerichtsurteil und daraus ergibt sich die Notwendigkeit zu handeln. Der Antrag ist nicht nur überflüssig sondern auch mangelhaft.

Meine Fraktion ist aber für die Akkreditierung der Diplomstudiengänge und für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Akkreditierungsverfahren.

Deshalb werden wir den Antrag nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten.