Asylbegehren aus „sicheren Herkunftsstaaten“ nicht pauschal ablehnen

Zum heutigen Beschluss des Bundestages über die Ausweitung der Liste vermeintlich sicherer Herkunftsstaaten erklärt der migrationspolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Hikmat Al-Sabty:

 

„Der Bundestag hat heute die Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als sogenannte sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Ziel dieses Gesetz ist, dass das Asylverfahren von Flüchtlingen aus dieser Länder verkürzt und sie so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückgeschickt werden sollen.

 

Das Gesetz ist sehr umstritten, denn es ist mit dem Grundrecht auf Asyl und dem Recht auf individuelle Prüfung des Asylbegehrensnicht vereinbar.

In dem oben genannten drei Ländern werden die Rechte von Oppositionellen, Frauen, Homosexuellen, Menschen mit Behinderung sowie anderer Religion und Hautfarbe tagtäglich mit Füssen getreten. Während meines Besuchs in Tunesien Anfang Oktober 2015 habe ich unter anderem erlebt, wie die Schwarzafrikaner in nahezu allen Lebensbereichen diskriminiert werden.

 

Meine Fraktion warnt vor den Auswirkungen des Gesetzes und fordert eine genaue und individuelle Prüfung von Asylanträgen der Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Wenn eine Verfolgung aus den oben genannten Gründen zu vermuten ist, dürfen die Menschen nicht in die bedrohliche Situation zurückgeschickt werden.

 

Ich fordere die Landesregierung auf, dem umstrittenen Gesetz im Juni im Bundesrat nicht zuzustimmen.“