Antrag der Fraktion der AfD Demokratie leben und achten – Bürgerentscheide respektieren

Daniel Seiffert

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Mit dem hier vorliegenden Antrag schwingt sich die AfD als
Kümmerer der Menschen, als Löser von Problemen auf – weil
es ja angeblich die anderen Fraktionen und Parteien nicht tun.
Zum thematischen Inhalt des Antrages stelle ich zunächst klar:
Die Landesregierung hat im Bundesrat das LNG-
Beschleunigungsgesetz abgelehnt. Die Linksfraktion im
Bundestag hat dieses Gesetz ebenfalls abgelehnt.
Und ich stelle weiterhin klar, dass die Kritik am Handeln der
Landesregierung etwa auch von der CDU befeuert wird. Und
dabei ist völlig egal, was die Landesregierung macht oder nicht
macht oder wie sich verhält oder nicht verhält – es ist nach
Ansicht der CDU und auch der AfD auf jeden Fall falsch. Und
das bekanntlich zu jedem Thema, was die Regierungen im
Land und auch im Bund angehen. Die CDU brachte mit einem
LNG-Standort 18 km vor der Küste – damit außer Sicht- und
Hörweite – einen Vorschlag ein, der wohl wissend nicht bis zum
Winter umsetzbar wäre. Der Natur- und Umweltschutz – der
auch bei einem Standort auf hoher See notwendige Bau der
Pipeline – wurden nicht kritisiert. Auch nicht die langfristige
Nutzung von LNG, ob nun gefract oder nicht. Für die AfD steht
der Tourismus auf der Kippe. In der Hauptsache will man einzig
und allein die berechtigten Ängste der Menschen und
Unternehmen vor Ort weiter schüren, indem man den
Untergang des Tourismus beschwört.
Dass es so weit kommen konnte, liegt an der katastrophalen
Kommunikation und völligen Intransparenz zu diesen Plänen.
Die Menschen wurden nicht mitgenommen. Das rächt sich.
Dieser Fehler ist nicht mehr zu beheben und trug maßgeblich
zur Verhärtung der Fronten bei. Somit, das ist zumindest mein
Eindruck, hat sich eine Frontal-Opposition zum Vorhaben
entwickelt, in der auch andere Stimmen untergehen.
Aber nun zu den Bürgerentscheiden, die man respektieren soll.
Im Medienspiegel vom 6. Juli war zu lesen, dass die
Rechtsaufsicht den Bürgerentscheid in Sassnitz stoppen will.
Die Fragestellung ist suggestiv und betrifft keine Entscheidung
des eigenen Wirkungskreises. Und das ist Fakt: Der Bund ist
Entscheidungsträger, nicht das Land und auch nicht die
Kommunen.
Der Bürgermeister von Binz, Karsten Schneider, strebt einen
Bürgerentscheid zur Kommunalwahl 2024 hinsichtlich des
geplanten LNG–Terminals an. Im Sommer kommenden Jahres
soll das Terminal längst in Betrieb sein.
Die einzelnen Forderungen sind abzulehnen. Das will ich kurz
begründen:
1. Das LNG-Beschleunigungsgesetz passierte am 7. Juli
Bundestag und Bundesrat mehrheitlich. Auch wenn uns
diese Entscheidung nicht passt, sie wurde demokratisch
getroffen. Somit wird ein verkürztes Verfahren erfolgen.
Die Landesregierung hat für die Planungsbehörden in
Mecklenburg-Vorpommern mehrfach betont, genau
hinzuschauen und ein rechtsstaatliches Verfahren zu
garantieren. Für die schwimmenden Terminals sollten die
Planungsunterlagen Ende August/Anfang September
vorliegen. Der erste Abschnitt der Anbindungspipeline
wurde genehmigt und im Bau, der zweite Abschnitt ist im
Verfahren. Auch wir kritisieren, dass anders als zuvor
kommuniziert, nun doch Teilabschnitte genehmigt und
bereits eine positive Gesamtprognose gegeben wurde.
Und das obwohl noch nicht die Gesamtplanung, damit
auch die für die Terminals vorliegt.
2. Die Forderung des Bedarfs-Nachweises ist bereits
Beschlusslage dieses Landtages. Und wie wir feststellen
müssen, ist Bundesregierung und Bundesnetzagentur
davon überzeugt, während es eine ganze Reihe konträrer
Auffassungen dazu gibt.
3. Ich kenne keinen anerkannten Bürgerentscheid, der den
rechtlichen Vorgaben entspricht.
Am 11. September hatte der Petitionsausschuss des
Bundestages einen Vororttermin. Der Ausschuss wird ein
Votum abgeben. Egal wie dieser Beschluss aussehen wird,
letztlich besteht für das Bundeswirtschaftsministerium keine
Bindungspflicht daran. Beim Bundesverwaltungsgericht liegen
Klagen der Stadt Binz, des Umweltbundesamtes und auch des
Nabu. Zwischenzeitlich lehnte das Bundesverwaltungsgericht
einen Baustopp ab, den die Deutsche Umwelthilfe begehrte.
Auch die Ministerpräsidentin betonte mehrfach, dass sie von
einer gerichtlichen Überprüfung ausgeht. Alles in allem ist es
ein Desaster, wie dieses Vorhaben gemanagt wurde. Es ist ein
sehr unschönes Kapitel, welches dem Demokratieverständnis
sehr geschadet und demokratiefeindlichen Kräften in die Hände
spielt.
Wir lehnen den Antrag ab.
Danke