100 Prozent Personal für 100 Prozent Aufgabenerfüllung – Hochschulen aufgabengerecht ausfinanzieren

Frau Präsidentin,

 

meine Damen und Herren,

 

 

der vorliegende Antrag wurde übereilt gestellt und greift außerdem zu kurz. Im April wird der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung zum Sonderbericht des Landesrechnungshofes zur Hochschulfinanzierung vorlegen. Diese Beschlussempfehlung wird Ergebnis intensiver Beratungen aller demokratischen Fraktionen über den Bericht selbst und die Stellungnahmen der Anzuhörenden sein. Ihr Antrag wurde dem Parlamentssekretariat, noch vor der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 05. März 2015 anlässlich der Beratungen zum Sonderbericht des Landesrechnungshofes über die Prüfung der Hochschulfinanzierung, zugeleitet.

 

 

Herr Saalfeld,

 

wenn Sie in die Zukunft sehen könnten hätten Sie gesehen, was uns die Anzuhörenden in der Anhörung zu Gehör bringen. Sie würden die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses heute schon kennen und Sie könnten uns die Lottozahlen der nächsten Wochen vorhersagen.

 

Aber leider können Sie nicht in die Zukunft sehen und so ist dieser Antrag fehlerhaft, unvoll-ständig und stellt den Sinn der Ausschussberatungen zu diesem Thema in Frage.

 

 

Zur Fehlerhaftigkeit des Antrages ist folgendes zu bemerken:

 

Zu Ziffer 1.

 

Keine Anzuhörende und kein Anzuhörender hat eine 100 prozentige Ausfinanzierung der Personalstellenpläne aller Hochschulen gefordert.

 

Es liegen derzeit zwei Modellrechnungen des Hofes auf dem Tisch. Sowohl von allen Hochschulvertretern wie von den Studierendenschaften werden Ausfinanzierungsgrade von 97 Prozent für die Universitäten, 98 Prozent für die Fachhochschulen und 100 Prozent für die Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT) akzeptiert.

 

 

Zu Ziffer 2.

 

Die Hochschulen zahlen seit 2008 für die neu eingestellten Beamten in den Versorgungsfond ein. Die Abführungen an den Versorgungsfond werden für alle anderen Landesbehörden durch das Land geleistet. Auch die Hochschulen müssen zukünftig von den Versorgungslasten vollständig befreit werden. Zurzeit stehen den Versorgungslasten der Hochschulen im Hochschulkorridor korrespondierende Entlastungen durch Stellenabbau-renditen aus dem Personalkonzept 2004 gegenüber. Wenn die vollständige Entlastung der Hochschulen gefordert wird, muss natürlich auch über das Schicksal der korrespondierenden Entlastung gesprochen werden. Davon ist aber im vorliegenden Antrag keine Rede.

 

 

Zu Ziffer 3.

 

Von allen Anzuhörenden –außer von den Vertretern der mit der Erstellung des Berichtes befassten Unternehmen, ifo Institut und Klinikmanagement GmbH, wurde der Sonderbericht des Landesrechnungshofes zur Hochschulfinanzierung durchweg stark kritisiert. Er wurde aber vor allem deshalb abgelehnt, weil bei der Erstellung des Berichtes wissenschaftliche Grundregeln verletzt worden sind und deshalb auch das Ergebnis –die Hochschulen seien strukturell nicht unterfinanziert- nicht tragfähig ist.

 

In der Anhörung wurde aber deutlich, dass der Vorschlag des Landesrechnungshofes zur Verteilung der sogenannten BAföG-Mittel grundsätzlich von den Anzuhörenden begrüßt wird. Im Detail wurden Änderungsvorschläge gemacht und über diese Vorschläge wird bereits gesprochen. In der Anhörung ist aber auch deutlich geworden, dass die 19,2 Millionen Euro gerade ausreichen würden, die schlimmsten Löcher zu stopfen. Die Hochschulen wären dann gerade in der Lage ihre Aufgaben zu erfüllen, ohne wie jetzt massiv von ihrer Substanz zu leben.

 

Die sogenannten BAföG-Mittel reichen aber nicht aus, um unsere Hochschulen für die Zukunft zu rüsten und Sie sind nicht vom Himmel gefallen sondern teuer erkauft. Mit der Entlastung der Länder beim BAföG hat sich die Bundesregierung deren Zustimmung zur Änderung des Artikels 91 b Grundgesetz erpresst. 2012 hatten die Länder diese Verfassungs-änderung aus guten Gründen abgelehnt.

 

Jetzt sind die CDU-, SPD- und von BÜNDNIS 90/DEN GRÜNEN geführten Länder in die Knie gegangen.

 

Meine Fraktion fordert weiterhin die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbotes.

 

Denn ohne Kooperationsverbot wäre der Bund in der Pflicht, die Hochschulen des Landes auskömmlich mitzufinanzieren. Dann würden jährlich deutlich mehr als 19,2 Millionen Euro zur Finanzierung der Hochschulen ins Land fließen.

 

 

Zu Ziffer 4.

 

Nach dem Wortlaut des vorliegenden Antrages sollen 50 Prozent der BAföG-Mittel den Globalhaushalten der Hochschulen zur Stärkung der laufenden Grundfinanzierung zugeteilt werden. 50 Prozent der 29 Millionen Euro BAföG-Mittel sind 14,5 Millionen Euro. Da gehen Sie weit über die Forderungen der Anzuhörenden hinaus. Gemeint sind eventuell 50 Prozent der vom Rechnungshof vorgeschlagenen 19,2 Millionen Euro BAföG-Mittel.

 

Das steht aber so nicht im Antrag. Der Antrag ist aber nicht nur fehlerhaft sondern lässt viele wichtige Probleme der Hochschulfinanzierung unberücksichtigt. Die Hochschulen benötigen mehr als die 19,2 Millionen Euro, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Der Landes-regierung stehen diese Mittel auch zur Verfügung. Der Bund hat nämlich auch den Landesanteil an den Steigerungsraten für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen übernommen.

 

Wie mit der Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und  Kultur am 19. Juni 2014 erklärt, sind aus dieser Quelle 2016 1,8 Millionen Euro, 2017 3,6 Millionen Euro und 2018 5,4 Millionen Euro zusätzlich für Forschung und Entwicklung zu erwarten.

 

Mit diesem Geld könnte dafür gesorgt werden, dass die Hochschulen des Landes nicht national und international ins Hintertreffen geraten. Nach der Änderung des Artikels 91 b Grundgesetz werden Exzellenzinitiativen des Bundes aufgelegt. Außerdem wird es auch Programme der Europäischen Union geben und Drittmittelprojekte mit Partnern aus der Wirtschaft stehen in Aussicht.

 

An diesen Forschungsprojekten können aber nur Hochschulen teilnehmen, die Eigenanteile aufbringen können und die Infrastruktur für diese Projekte vorhalten können. Dafür müssen die Hochschulen des Landes ausgestattet werden. Das dafür aufgewendete Geld wäre aber gut angelegt. Spitzenforschung und damit gut bezahlte Arbeitsplätze werden Wirtschaftskraft und Steuereinnahmen bringen.

 

Mit dem Pakt für Forschung und Innovation III hat sich die Landesregierung verpflichtet, die zusätzlichen Mittel in den Hochschulbereich fließen zu lassen. Im vorliegenden Antrag ist davon nichts zu lesen.

 

 

Sehr geehrter Kollege Saalfeld,

 

der Antrag Ihrer Fraktion ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Wichtige Aspekte der Hochschulfinanzierung haben Sie in der Eile übersehen. So kommen Investitionen in die soziale Infrastruktur, die Auflösung des Staus bei der Anschaffung von wissenschaftlichen Großgeräten oder die notwendigen Bauinvestitionen im vorliegenden Antrag ebenfalls nicht vor.

 

Meine Fraktion unterstützt die Stärkung der Universitäten und Hochschulen im Land, muss diesen Antrag aber aus den bereits genannten Gründen ablehnen.