Reform Kommunalverfassungsrecht stärkt kommunaler Familie deutlich den Rücken

Zum Beschluss zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dirk Bruhn

„Der Gesetzentwurf hat in der Anhörung nahezu vollständige Zustimmung erfahren. Alle Beteiligten haben den mustergültigen mehrjährigen Entstehungsprozess der Novelle hervorgehoben. Die Koalitionsfraktionen haben Anregungen aufgegriffen und den Entwurf weiter qualifiziert. So sollen Gleichstellungsbeauftragte jetzt bereits in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Vollzeit beschäftigt werden – und nicht wie ursprünglich ab 15 000. Für mehr Transparenz und Teilhabe vor Ort erhalten zudem Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, Versammlungen einzuberufen, wenn es um für sie bedeutsame Dinge geht.

Wir stärken die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und der Beiräte, welche die Belange etwa von Kindern und Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung sowie mit Migrationshintergrund vertreten. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können die zuständigen Körperschaften über weitergehende Rechte wie Teilnahme-, Antrags- und Rederecht entscheiden, um eine größere Mitwirkung zu erreichen. Neben dem Debattieren in den kommunalen Räumen werden hybride Sitzungen und Videokonferenzen ermöglicht. Den vielen Ehrenamtlichen wird es so möglich, ihr Engagement besser mit ihrem Erwerbs- und Privatleben zu vereinbaren.

Als nicht mehr zeitgemäß wird die Höchstaltersgrenze bei der Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder hauptamtlichen Bürgermeister sowie zur Landrätin oder zum Landrat wegfallen. Künftig entscheiden die Wählerinnen und Wähler, ob sie Kandidierende jenseits des 60. bzw. bei erneuter Wahl des 64. Lebensjahres für das jeweilige Amt für geeignet erachten.

Insgesamt stärken wir mit der Modernisierung der Kommunalverfassung der kommunalen Familie spürbar den Rücken.“