Grundlage für Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention liegt vor

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Evaluation des Dritten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt durch das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz heute in Güstrow erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:

„Die wissenschaftliche Bewertung durch das Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis bildet die Grundlage, um den Aktionsplan zu einer Landesstrategie weiterzuentwickeln. Ziel dieser Strategie ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Istanbul-Konvention umzusetzen – das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Gemeinsam mit den Fachleuten des Beratungs- und Hilfenetzes werden wir nun schauen, wie wir das Gesamtsystem bedarfsgerecht gestalten können. Erforderliche Maßnahmen müssen dann auch finanziell untersetzt werden.

Die Evaluation, die maßgeblich von der Linksfraktion auf den Weg gebracht wurde, bestätigt und untersetzt fachlich vieles, was bereits bekannt ist. Handlungsbedarf wird beispielsweise für eine regionalspezifische Aufstockung der Platzkapazitäten der Frauenhäuser aufgezeigt, um den erforderlichen sofortigen und leicht zugänglichen Schutz für Gewaltbetroffene zu erreichen. Die Frauenhäuser, Interventionsstellen und Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt haben auch die Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen in ihrem Aufgabenprofil. Die Evaluation zeigt, dass nicht alle Einrichtungen entsprechende Angebote anbieten können. Verbindliche Kooperationen mit den Jugendämtern und dem Fachdienst könnten hier unterstützen und Angebote sichern. Auch neue Bereiche, in denen Handlungsbedarfe entstanden sind, werden in der Evaluation aufgezeigt, wie beispielsweise Cyberstalking.“