Restauratorgesetz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten!

Der kulturpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin, warnt davor, im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie das Restauratorgesetz im Land zu streichen. „Wir haben aus gutem Grund vor zehn Jahren das Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung ‚Restaurator’ eingeführt. Die Landesregierung darf es jetzt nicht ausradieren, es muss vielmehr den neuen gesetzlichen Bedingungen angepasst werden“, erklärte er am Mittwoch in Schwerin.

Das Restauratorgesetz wird bundesweit von Fachleuten hoch geschätzt als ein bewährtes Instrument, eine sach- und fachgerechte Bewahrung von Kunst- und Kulturgütern zu ermöglichen. „Die beim Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege gelisteten Restauratoren gewährleisten Kompetenz und Qualität“, so Koplin. In der heutigen Anhörung zu den Absichten der Landesregierung, das Restauratorgesetz abzuschaffen, konnte Seitens der Wirtschaftsverbände und Kammern kein Beispiel dafür benannt werden, dass dieses Gesetz unternehmerisches Handeln behindern oder gar verhindern würde. „Im Gegenteil. Würde es dieses Gesetz im Land nicht geben, könnten Pseudo-Restauratoren Material und Authentizität einmaliger Kulturgüter unwiederbringlich zerstören“, sagte Koplin.

Das Restauratorgesetz wirke nicht nur für den Schutz und die Pflege hiesiger Kulturgüter und betreffe nicht nur die etwa 400 Restauratoren im Land. „Der Erhalt dieses Gesetzes hat auch Signalwirkung in die gesamte Bundesrepublik, denn auch in anderen Ländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen, denkt man über ein solches Gesetz nach“, betonte Koplin. Er kündigte an, dass sich die Linksfraktion im parlamentarischen Verfahren für den Erhalt des Restauratorgesetzes und dessen Anpassung an EU-Recht einsetzen wird.