Öffentliches Geld nur für gute Arbeit und gute Löhne!

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster

„In Mecklenburg-Vorpommern wurde heute ein weiterer wichtiger Schritt für gute Löhne und gute Arbeit getan. Wir verankern mit der Novelle die Zahlung von Tariflöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Künftig wird gelten: Öffentliches Geld nur für gute Arbeit und gute Löhne. Wer für die öffentliche Hand arbeitet, soll einen Lohn erhalten, der für ein gutes Leben reicht. Das ist auch eine Maßnahme, um im deutschlandweiten Ringen um Arbeits- und Fachkräfte nicht abgehängt zu werden. Die immer noch herrschende Lohnlücke zwischen Ost und West ist bestimmt keine Motivation für Beschäftigte, in Mecklenburg-Vorpommern zu bleiben oder hierher zu kommen. Da es bei Löhnen nach Tarifvertrag de facto keine Lohnlücke mehr gibt, ist die Förderung von Tariflöhnen nur folgerichtig.

Die Kritik von Teilen der Opposition und der Arbeitgeber, die rot-rote Landesregierung gängele die Wirtschaft, läuft ins Leere. Gerade jene Unternehmen, die gute Löhne zahlen, innovative Lösungen bieten oder nachhaltig wirtschaften, haben bislang das Nachsehen. Unternehmen mit den billigsten Konditionen waren im Vorteil. Das ist weder sozial noch ökologisch sinnvoll. Deshalb ist es an der Zeit, hier einen Riegel vorzuschieben.

Im modernisierten Vergaberecht nutzen wir die Spielräume, die uns die europäischen Regelungen einräumen, und wollen lokale sowie regionale Anbieter bevorzugen. Wenn Produkte oder Material quer durch die Republik gefahren werden, weil sie zunächst ein paar Euro billiger sind, dann ist das ökologisch nicht vertretbar und kostet uns am Ende mehr.

Auch der Vorwurf, bei dem neuen Vergabegesetz handele es sich um ein ‚Bürokratiemonster‘, verkennt, dass dieses Gesetz so schlank gehalten ist wie kein anderes vorher. Kalkulationen und Nachweise über Lohnzahlungen müssen Unternehmen bereits heute einreichen, wenn sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben. Und das beste Gesetz brächte nichts, wenn dessen Umsetzung nicht kontrolliert würde.

Wer die Modernisierung des Vergabegesetzes ablehnt, entlarvt sich selbst und stellt sich gegen die Zahlung von guten Löhnen und gegen gute Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen.“