Keine Rolle rückwärts beim Bußgeldkatalog für Verkehrsrowdies

Zur Stagnation beim Umgang der Länder mit der Novelle des Bußgeldkatalogs im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Mignon Schwenke:

„Eine Rolle rückwärts darf es nicht geben. Wer rast oder schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet, muss davon ausgehen, dass er bestraft wird. In vielen anderen Ländern drohen wesentlich höhere Strafen für Verkehrsrowdies, als bei uns vorgesehen.

Der Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern muss Vorrang haben. Noch immer gibt es zu viele Unfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet werden. Es muss endlich gelingen, den Autoverkehr nicht mehr derart zu bevorzugen, sondern Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden zu erreichen. Von guten Schritten in der Novelle der StVO, wie dem neuen Bußgeldkatalog, sollten wir uns nicht wieder verabschieden.“