Bundesteilhabegesetz verfassungswidrig im Innenausschuss verabschiedet

Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Innenausschuss erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Mit einem Entschließungsantrag fordern SPD und CDU die Landesregierung auf, ‚so schnell wie möglich‘ Konnexitätsverhandlungen mit den Kommunalen Landesverbänden abzuschließen und gegebenenfalls eine erneute Gesetzesänderung vorzunehmen.

Die Kommunalverfassung sagt in §4 zur Aufgabenfinanzierung jedoch anderes. Werden den Gemeinden durch das Land Aufgaben übertragen, so ist dabei gleichzeitig über die Deckung der Kosten zu entscheiden. Laut Landesverfassung, Artikel 72 ist eine Aufgabenübertragung vom Land auf die Kommunen nur dann zulässig, ‚wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden‘.

Eine Entschließung bzw. Absichtserklärung wird diesen gesetzlichen Vorgaben nicht gerecht. Ich bin fassungslos, dass auch die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Reihen der Koalitionsfraktionen diesem Verfahren unkommentiert zugestimmt haben. Es ist verfassungswidrig, deshalb inakzeptabel und kann von meiner Fraktion nur abgelehnt werden.“