Body-Cams ersetzen keine Präventionsarbeit

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte“ (DS 7/5039) erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Die Schlagzeile ‚Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und – beamte steigt‘ ist schnell geschrieben. Die Forderung nach härteren Strafen gegen die Gewalttäter ist auch schnell erhoben. Genaueres Hinschauen aber lohnt sich und ist notwendig, will man dem Phänomen der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) effektiv begegnen. So gab es vor der 52. Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2017 499 erfasste Fälle in der Rubrik ‚Widerstand gegen PVB‘ mit 1081 Opfern. Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2019 481 erfasste Fälle im Bereich ‚Widerstand‘ mit 1066 Opfern und im Bereich ‚Tätlicher Angriff‘ 160 Fälle mit 332 Opfern. Dieses Gesetzesänderung trägt somit zur Differenzierung bei. Wobei offen bleibt, was unter ‚Widerstand‘ gegen eine polizeiliche Maßnahme zu verstehen ist.

Bedauerlich ist, dass es keine gesonderte statistische Erfassung von Verfahren wegen Gewaltstraftaten zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und – beamten gibt. Diese wäre jedoch Voraussetzung um die Wirksamkeit der geltenden Gesetze beurteilen zu können.

Eine positive Wirkung kann man beim Einsatz der Body-Cams konstatieren. Wenn dies zur Deeskalation beiträgt, ist deren Einsatz ein wirkungsvolles Instrument zum Schutz der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten. Gleichwohl ersetzt auch dieses Instrument nicht die Präventionsarbeit gegen Gewalt, die nahezu in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens leider anzutreffen ist.“