Ausstieg aus der Kastenstandshaltung notwendig – Landwirte brauchen Hilfe

Der agrarpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Wolfgang Weiß, hält den Vorschlag der Bundesregierung zur Kastenstandshaltung für eine Verlängerung des Tierleids. Ein Ausstieg aus der Haltung von Zuchtsauen im sogenannten Kastenstand sei dringend notwendig.

„Die bisher übliche lange Fixierung der Sauen in engen Kästen kann zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führen - sie soll daher auf das unvermeidliche Maß reduziert werden, heißt es in der Verordnungsbegründung, die am Freitag im Bundesrat beraten werden soll. Für meine Fraktion ist der komplette Ausstieg aus der Kastenstandshaltung mit freiem Abferkeln der richtige und einzige Weg, um das Leiden der Zuchtsauen zu beenden. Es ist für uns selbstverständlich, dass die dafür notwendigen Investitionen der Ferkelerzeuger finanziell unterstützt werden müssen. Schweinefleischproduktion darf nicht auf Profitmaximierung nach der Verwertungslogik des Kapitals reduziert werden. Nutztiere sind fühlende Wesen. Billigfleisch hingegen wird mit miesen Arbeitsbedingungen und viel Tierleid erkauft.
Der Vorschlag von Frau Klöckner zur Kastenstandshaltung bleibt weit hinter den Vorgaben des sogenannten Magdeburger Urteils zurück. Darum fordere ich Minister Dr. Backhaus auf, diesem Verordnungsentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Alles andere bedeutet nur eine Verlängerung des Tierleids.“

Hintergrund: Die Haltung von Sauen zur Ferkelerzeugung erfolgt heute üblicherweise in Kastenständen. Diese Haltungsform ist nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zulässig. Allerdings verstößt die bisherige Auslegung der Kastenstände in der Sauenhaltung in fast allen Betrieben gegen die in der TierSchNutztV festgelegten Mindesthaltungsbedingungen. Das OVG Sachsen-Anhalt urteilte: „Die Vorgabe des § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV erfüllen danach nur Kastenstände, deren Breite mindestens dem Stockmaß (d.h. der Widerristhöhe bzw. der Entfernung vom Boden zum höchsten Punkt des stehenden Schweins) des darin untergebrachten Schweins entspricht oder Kastenstände, welche dem Tier die Möglichkeit eröffnen, die Gliedmaßen ohne Behinderung in die beiden benachbarten leeren Kastenstände oder beidseitige (unbelegte) Lücken durchzustecken.“ Das Bundesverwaltungsgericht hat zu diesem Urteil ausgeführt, dass dabei kein Ermessensspielraum für die zuständigen Behörden existiert und es für jedes einzelne Tier gilt. Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Kastenstandshaltung, der am Freitag im Bundesrat beraten werden soll, setzt dieses Urteil nicht um.