Bund muss Ausfälle bei Krankenhäusern und Reha-Kliniken finanzieren

Zum "COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ und zum Nachtragshaushalt der Bundesregierung, dem Mecklenburg-Vorpommern am 27. März im Bundesrat zustimmen soll, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion Torsten Koplin: 

„Mecklenburg-Vorpommern darf keinem Bundesgesetz zustimmen, mit dem nicht die pandemiebedingten Verluste und zusätzlichen Ausgaben der 37 Krankenhäuser und der 60 Reha-Kliniken im Land gedeckt werden.

Das Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Spahn wurde zwar nach massiver Kritik für die Krankenhäuser nachgebessert, die Reha-Kliniken aber sind immer noch nicht gesichert. Lediglich die fünf Reha-Einrichtungen, die für die Akutversorgung vorbereitet werden, bekommen eine Ausgleichszahlung. Alle andere gehen leer aus. Meine Fraktion fordert auch für aufgrund der Pandemie nicht belegte Reha-Klinikbetten eine Ausgleichszahlung.“