Skip to main content

Schulgesetz stärkt Demokratie, Ganztag und digitale Infrastruktur 

Jeannine RöslerPressemeldungen

Zur Einbringung der Änderung des Schulgesetzes erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler:

„Ein Schulgesetz ist immer mehr als nur ein formales Dokument – es wird den Alltag an den Schulen tatsächlich verbessern. Zum System Schule gehören dabei nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Schulleitungen, unterstützende pädagogische Fachkräfte, Alltagshelfer:innen und technisches Personal. Gemeinsam halten sie das Bildungssystem am Laufen – mit Engagement, Professionalität und Herzblut.

Ein zentrales Signal des neuen Schulgesetzes ist die ausdrückliche Verankerung des ‚Beutelsbacher Konsenses‘. Damit wird politische Bildung im Unterricht rechtlich abgesichert. Für Kinder und Jugendliche bedeutet dies: Sie lernen, dass Widerspruch erlaubt und Teil einer lebendigen Demokratie ist. Für Lehrkräfte bedeutet es: Sie können und sollen Haltung zeigen und politische Themen behandeln, ohne Angst vor Einschüchterungsversuchen durch Rechtspopulisten. Wo Holocaust-Leugnung, Antisemitismus oder Rassismus auftreten, gibt es keine Grauzonen, sondern klare Grenzen.

Ab 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft, bis 2029 wird er vollständig umgesetzt: Jedes Kind in den Klassen 1 bis 4 erhält Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung an fünf Tagen in der Woche. Mecklenburg-Vorpommern nimmt beim Ausbau verlässlicher Ganztagsstrukturen bundesweit ohnehin eine Vorreiterrolleein. Besonders wichtig: Die Arbeit der Ganztagskoordinator:innen, die diese vielfältigen Angebote organisieren und vernetzen, wird honoriert.

Das Land stellt künftig 11 Millionen Euro jährlich für digitale Infrastruktur bereit. Damit werden landesweite Softwarelizenzen, digitale Lernmittel, ein Schulmanagementsystem und ein Basismedienbestand finanziert. Dies reduziert Bürokratie und schafft mehr pädagogische Zeit.

Zugleich wird die Digitale Landesschule im Gesetz verankert. Sie springt ein, wenn Lehrkräfte langfristig ausfallen – durch Krankheit, Elternzeit oder andere Gründe. Kinder können dann über längere Zeit digital unterrichtet werden, inklusive Leistungsbewertung durch die digitale Lehrkraft. So wird Unterrichtsausfall abgefedert und Lehrkräfte an den Stammschulen werden nach ihrer Rückkehr entlastet. Die Digitale Landesschule ist kein Ersatz für Präsenzunterricht, aber sie ist ein dringend notwendiges Auffangnetz. Sie macht unser Schulsystem krisenfester und gerechter. 

Viele Schulleitungen monieren, dass sie neben ihrer pädagogischen Arbeit auch Verwaltung, Beschaffung und Datenschutz allein stemmen müssen. Das neue Gesetz reagiert darauf: Datenschutz wird landesweit einheitlich geregelt, Medienzentren werden gestärkt, und digitale Beschaffungen erfolgen künftig zentral. Das gewährleistet weniger Verwaltungsarbeit für Schulleitungen und mehr Entlastung für den Kernauftrag: gute Bildung.

Viele der geplanten Maßnahmen resultieren aus Anhörungen. Schulleitungen plädieren für landesweite Softwarelizenzen, Elternverbände machen sich für verlässliche Ganztagsstrukturen stark, Lehrkräfte befürworteten die Digitale Landesschule als Rettung gegen Unterrichtsausfall.

Das Bildungsministerium nimmt die Forderungen auf. Dieses Schulgesetz sendet wichtige Signale: an die Kinder, dass sie gleiche Chancen haben; an die Eltern, dass sie sich auf Schule verlassen können; an die Lehrkräfte, dass ihre Belastungen ernst genommen werden; und an die Gesellschaft, dass Demokratie ins Klassenzimmer gehört.“

 

Zurück zum Kopf der Seite