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Nazi-Symbolik hat nirgendwo etwas verloren – erst recht nicht in Mahn- und Gedenkstätten

Jeannine RöslerPressemeldungenLandtagsfraktion

Das staatliche Schulamt Greifswald hat den Schulverweis eines Schülers aufgehoben, nachdem das Oberverwaltungsgericht darauf hingewiesen hatte, dass die Geste des Schülers auf dem Gelände des ehemaligen KZ Auschwitz nicht eindeutig als White-Power-Zeichen zu erkennen sei. Dazu erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler:

„Die Einschätzung und Hinweise des Gerichts sind zu respektieren, das Handeln des Schulamts folgerichtig. Unabhängig von diesem Fall bleibt es dabei: Jede Form von Symbolik oder Gesten, die rassistische, antisemitische und menschenverachtende Inhalte transportieren, müssen geächtet werden. Alle Demokratinnen und Demokraten müssen sich entschieden dagegenstellen, Vorfälle entsprechend geahndet werden. Worte, Gesten und Taten, die neonazistisches Gedankengut erkennen lassen, haben im öffentlichen Raum, nirgendwo und erst recht nicht in Mahn- und Gedenkstätten, die an die NS-Gräuel erinnern, etwas verloren. 

Bildungseinrichtungen, auch die Gedenkstätten als Orte des Mahnens und Gedenkens, des Lernens, der Aufklärung und des Dialogs tragen eine besondere Verantwortung, Werte wie Respekt, Menschenwürde, Menschenrechte und die demokratische Gesellschaftsform zu vermitteln. Deshalb ist es gut, dass das Bildungsministerium gemeinsam mit Expertinnen und Experten gegenwärtig einen Leitfaden für angemessenes Verhalten in Mahn- und Gedenkstätten erarbeitet, um Klarheit über Erwartungen, Grenzziehungen und angemessene Verhaltensweisen zu schaffen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, dieses Grundprinzip muss für alle gelten. Den Opfern gebührt Respekt – das ist allen Besucherinnen und Besuchern zuzumuten. Der Leitfaden kann Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern dabei unterstützen, Vorfälle der Art, die zu dem Schulverweis führte, künftig zu verhindern.“

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