Meilenstein für Kindertagesstättenförderung
Zur Beschlussfassung der Fünften Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Jeannine Rösler:
„Mit dieser Gesetzesnovelle verbessern wir die Bedingungen für Kinder, Familien und Beschäftigte gleichermaßen. Denn Kinder brauchen verlässliche Beziehungen, Aufmerksamkeit und individuelle Begleitung. Wer bessere Bildungschancen von Anfang an schaffen will, muss den Fachkräften die Möglichkeit geben, sich jedem Kind ausreichend zuzuwenden. Genau dafür haben wir heute gesorgt.
Ab dem 1. Januar 2027 wird in den Krippen eine Fachkraft durchschnittlich fünf statt 6 Kinder betreuen. Ab dem 1. August 2027verbessert sich auch die Fachkraft-Kind-Relation in den Horten von 1:22 auf 1:21. Von den Verbesserungen profitieren Kinder und Beschäftigte in den Einrichtungen gleichermaßen. Erzieher:innen werden spürbar entlastet.
Die zusätzlichen Qualitätsverbesserungen werden vollständig vom Land finanziert. Eine nun beschlossene Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2029 trägt den unterschiedlichen Bedingungen in den Regionen des Landes Rechnung. Sie ermöglicht es den Einrichtungen, die Qualitätsverbesserungen verantwortungsvoll umzusetzen und gleichzeitig ausreichend Fachkräfte zu gewinnen beziehungsweise im System zu halten. Angesichts sinkender Kinderzahlen sieht die Linksfraktion zugleich die Chance, qualifizierte Fachkräfte langfristig im Bildungssystem zu halten. Die vorgesehenen regionalen Runden Tischesollen dabei helfen, gemeinsam Perspektiven für Beschäftigte zu entwickeln und vorhandene Fachkräfte dauerhaft für den Bildungs- und Sozialbereich des Landes zu gewinnen.
Wir verankern mit dem Gesetz den Ganztagsanspruch. Zusätzliche Mittel für Ganztagskoordinator:innen stärken die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Horten und Kooperationspartnern. Mit einer Klarstellung bei der 50-Stunden-Hortförderung wird sichergestellt, dass der individuelle Bedarf von Kindern und Familien maßgeblich ist und keine pauschale Bindung an eine Vollzeiterwerbstätigkeit der Eltern erfolgt. Diese Gesetzesnovelle ist ein Meilenstein für die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern.“
