Skip to main content

Ganztagsbetreuung verlässlich ausbauen – Reform des KiföG stärkt Qualität

Jeannine RöslerPressemeldungen

Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur fünften Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) im Landtag erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler: 

 

„Mit der Reform des Kindertagesförderungsgesetzes bereitet Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vor, der ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise in Kraft tritt. Dieser Rechtsanspruch markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit, verlässlicher Förderung von Kindern und einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 

Eine ganztägige Förderung eröffnet Kindern zusätzliche Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen. Sie bietet Räume für soziales Lernen, kreative und sportliche Aktivitäten sowie für die Entwicklung vielfältiger Kompetenzen. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Hort traditionell eine wichtige Rolle im Bildungssystem. Mehr als drei Viertel der Grundschulkinder im Land besuchen einen Hort. Diese hohe Inanspruchnahme zeigt deutlich, wie groß der Bedarf nach verlässlicher ganztägiger Förderung ist. Grundsätzlich besteht für jedes Kind ein Anspruch auf einen Platz.  

Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist die geplante Vereinfachung der bisherigen Antrags- und Nachweisverfahren für einen Betreuungsumfang von bis zu 40 Wochenstunden. Bislang müssen Eltern Arbeitszeitnachweise, Bescheinigungen über Wegezeiten oder andere Dokumente einreichen, um einen entsprechenden Betreuungsumfang zu erhalten.  

Positiv bewertet die Linksfraktion auch die vorgesehenen Möglichkeiten, die Hortförderung in besonderen Fällen über die Klassenstufe 4 hinaus zu verlängern. Gerade der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule stellt für viele Kinder eine anspruchsvolle Phase dar. Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, sozialen Benachteiligungen oder erhöhtem Förderbedarf profitieren häufig davon, wenn sie auch in den Klassenstufen fünf oder sechs weiterhin eine pädagogische Begleitung im vertrauten Umfeld erhalten können. 

Ein zentrales Anliegen der Reform ist außerdem eine stärkere Verzahnung von Schule und Ganztagsangeboten. Ganztägige Bildung funktioniert nur dann gut, wenn Unterricht, Freizeitangebote, individuelle Förderung und soziale Lernprozesse sinnvoll miteinander verbunden werden.

Ganztagskoordinator:innen sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Horten, Vereinen und weiteren Bildungsakteuren zu organisieren und gemeinsame Konzepte für ganztägige Bildung zu entwickeln. 

Ein weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Öffnung für zusätzliche Betreuungsformen, etwa durch die Möglichkeit, dass auch Kindertagespflegepersonen Grundschulkinder betreuen können. Gerade im ländlich geprägten Mecklenburg-Vorpommern kann diese Flexibilität helfen, Versorgungslücken zu schließen. Ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Ganztagsbildung sind die Menschen, die täglich mit den Kindern arbeiten. Erzieher:innen leisten eine anspruchsvolle pädagogische Arbeit. Sie verdienen Anerkennung, gute Arbeitsbedingungen und verlässliche Unterstützung. 

Mit dem bundesweiten Ganztagsausbau sind erhebliche Investitionen verbunden. Bund, Länder, Kommunen und freie Träger stehen gemeinsam in der Verantwortung, die notwendigen Plätze zu schaffen, Gebäude zu erweitern und Personal zu gewinnen. Neben dem quantitativen Ausbau der Plätze steht die pädagogische Qualität im Vordergrund. Gute Ganztagsangebote brauchen ausreichend Zeit für pädagogische Arbeit, stabile Teams sowie Räume, die den Bedürfnissen von Kindern gerecht werden. Ganztägige Bildung ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Kinder haben ein Recht auf gute Bildungs- und Entwicklungsbedingungen – diese zu ermöglichen, hat für uns Priorität.“

Zurück zum Kopf der Seite