Zugang zu offenen WLANs so niedrigschwellig wie möglich gestalten
Zu dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Gewerbetreibende nicht für offenes WLAN haften, erklärt der medienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Helmut Holter:
„Das Urteil ist ein Teilerfolg, denn es setzt der unsäglichen Störerhaftung ein Ende. Es ist aber auch enttäuschend, weil der Anschluss mit einem Passwort gesichert werden muss.
Die kleinen und großen Gewerbetreibenden, Hoteliers, Gastronomen und auch private Anbieter von offenen WLANs müssen perspektivisch die Möglichkeit bekommen, ihre WLAN-Zugänge so niedrigschwellig wie möglich anzubieten – ohne Gefahr zu laufen, verklagt zu werden. Dazu gehört auch, den Passwort-Schutz nicht zwingend vorzuschreiben.“
