Vorschläge zur Krankenversicherungsreform für ein Mehr an Gerechtigkeit im Gesundheitssystem nutzen

Torsten KoplinPressemeldungen

Anlässlich der Vorstellung der Vorschläge zur Krankenversicherungsreform durch die Finanzkommission „Gesundheit“ zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Torsten Koplin: „Unglücklicherweise blieb sich im vergangenen Herbst die Bundesregierung mit der Beauftragung der Kommission ihrer üblichen Denkweise treu, die notwendige Reform der Krankenversicherung von den Finanzen her zu denken. Wichtig wäre es doch, der Frage nachzugehen, was es braucht, um die gesundheitliche Situation der Menschen zu verbessern, die Qualität zu erhöhen und Über-, Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden. Erst hieraus würden sich ja die finanziellen Erfordernisse ableiten. Gleichwohl: Die Finanzkommission hat 66 Vorschläge unterbreitet, die nunmehr die Diskussion um eine Krankenversicherungsreform in konkrete Bahnen lenken. Daraus ergibt sich zumindest die Chance, das Gesundheitssystem gerechter zu gestalten. Einige der Vorschläge sind sehr begrüßenswert, denn sie ermöglichen sowohl zu einer verbesserten Gesundheit beizutragen und zugleich Ausgaben der Krankenversicherungen zu reduzieren. Hierzu gehören aus unserer Sicht, Überlegungen zur Reduzierung des Zuckerkonsums und die Idee, Zweitmeinungsverfahren vor Operationen auszuweiten und schrittweise mit Knieoperationen beginnend, regulär zu praktizieren. Ebenfalls als positiv ist der Vorschlag anzusehen, die Pharma-Industrie in Bezug auf Patent gestützte Arzneimittel mit höheren Abschlägen zu belegen und so Arzneimittelkosten weiter zu begrenzen. Abzulehnen ist hingegen eine Erhöhung der Zuzahlungsregelung für Medikamente. Diese sind bereits jetzt unsolidarisch. Wenn es die Bundesgesundheitsministerin Warken, wie in der Bundespressekonferenz geäußert, ernst meint, wenn sie sagt, sie wolle Versicherte nicht einseitig belasten und eine sozial verträgliche Krankenversicherungsreform auf den Weg bringen, dann darf

sie sich des Erfordernisses, die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen und so zu verhindern, dass sich Besserverdienende der Solidargemeinschaft entziehen können, nicht verschließen. Eine Krankenversicherungsreform, die nicht zugleich zu mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem führt, wird nicht tragfähig sein.“