Späte Einsicht und Fußtritte für unsere Verfassung
Zur heutigen Beratung und Abstimmung des Doppelhaushaltes 2026/2027 für das Justizministerium im Rechtsausschuss erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:
„In der heutigen Ausschusssitzung wurden Änderungsanträge der Fraktionen zum Entwurf des Doppelhaushaltes beraten und abgestimmt. Änderungseinträge gingen dabei von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der AfD und der CDU ein.
Ich freue mich, dass die CDU nun selbst bemerkt, dass ihr Personalkonzept der letzten Legislaturperiode ein Fehler war, und dass die damals vorgesehenen Einsparmaßnahmen, vor allem bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, durch einen Kurswechsel abgefangen werden mussten. Ich freue mich darüber, dass die CDU nun einsieht, dass ein Ausbluten der Justiz im Land keine Punkte bringt. Justizministerin Bernhardt hat es entgegen dem CDU-Konzept geschafft, in dieser Legislatur neue Stellen zu schaffen, statt sie abzubauen.
Die von der CDU gewählten Deckungsquellen lassen keine Fragen bezüglich der Feindlichkeit gegenüber von Armut betroffener Menschen offen, wenn sie gerade bei Menschen sparen möchte, die sich Prozesse nicht leisten können, und die Ausgaben für Prozesskostenbeihilfe kürzen will.
Die Anträge der AfD offenbaren hingegen einmal mehr ihre Verfassungsfeindlichkeit. Die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau hat Verfassungsrang. Sämtliche Anträge zielen auf die Abschaffung gleichstellungspolitischer Maßnahmen und Errungenschaften ab.
Trotz aller Herausforderungen sehe ich die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt – nicht zuletzt, weil in den vergangenen Jahren die richtigen Weichen für eine starke und handlungsfähige Justiz gestellt wurden.“
