Sicherheitsbeauftragte nicht streichen – Arbeitsschutz ist kein Bürokratieproblem!
Zu Presseberichten über die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Baas geplante Streichung von 123.000 Sicherheitsbeauftragten bundesweit erklärt der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:
„Wer an Sicherheitsbeauftragten spart, riskiert die Sicherheit der Beschäftigten. Sicherheitsbeauftragte unterstützen im Unternehmen bei der Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren. Sie sind ehrenamtlich tätig und arbeiten eng mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen.
Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung sollen zu Lasten des Arbeitsschutzes Unternehmen weitgehend nicht mehr verpflichtet sein Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen. Mal wieder geht es dabei nur um das liebe Geld. Die Rede ist von bis zu 135 Millionen Euro Entlastung für die Unternehmen. Auf gefährliche Art und Weise wird mit der Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gespielt. Bei Durchsetzung der Pläne würde in kleinen Betrieben künftig ein wichtiger Multiplikator, in mittleren und größeren ein wichtiges Bindeglied zwischen Belegschaft, Vorgesetzten und Arbeitsschutzexperten wegfallen. Zwar erklärt die Bundesministerin, dass die Maßnahme zu keinerlei Abstrichen für das Schutzniveau führen soll, die Antwort darauf, wie man das konkret sicherstellen will, bleibt sie jedoch schuldig.
Meine Fraktion ist nicht grundsätzlich dagegen, Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Zugunsten von Beschäftigten geltende Schutzbestimmungen, wie in diesem Fall in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz, lehnen wir jedoch ab.“
Hintergrund:
Die Aufgabe von Sicherheitsbeauftragten besteht darin, Gefahren zu erkennen, die Einhaltung von Schutzmaßnahmen zu überwachen und ein sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Dabei geht es um die Kontrolle notwendiger Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen, die Aufklärung über sichere Arbeitsabläufe oder den richtigen Umgang mit Maschinen, Hinweise zur Verbesserung der Arbeitssicherheit oder Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten ist ihre Bestellung derzeit gesetzlich vorgeschrieben.
Nach Presseverlautbarungen sollen auf Initiative von Bundesarbeitsministerin Bärbel Baas Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten von der Pflicht zur Bestellung der Sicherheitsbeauftragten befreit werden. In größeren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten soll es künftig nur noch einen Sicherheitsbeauftragten geben.
