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Novelle Sportfördergesetz schafft Chancengleichheit an Sportgymnasien

Christian AlbrechtPressemeldungen

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Änderung des Sportfördergesetzes des Landes erklärt der sportpolitische Sprecher der Linksfraktion, Christian Albrecht:

„Die drei anerkannten Sportgymnasien in Schwerin, Neubrandenburg und Rostock spielen im Leistungssportsystem des Landes einezentrale Rolle. Um talentierte Athletinnen und Athleten bestmöglich zu fördern, werden sie im Rahmen des Sportfördergesetzes unterstützt, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Sportinternaten und Landesleistungszentren.

Allerdings besteht am Sportgymnasium Rostock (CJD Christophorusschule) in privater Trägerschaft im Vergleich zu den kommunal getragenen Sportgymnasien ein struktureller Nachteil. Hier sind höhere Internatskosten zu verzeichnen, die die Eltern stark belasten und langfristig die Talentförderung gefährden. Deshalb ist es gut, dass wir nach vielen Gesprächen und intensiver Arbeit endlich eine tragfähige Lösung für den Schul- und Internatslastenausgleich in Rostock gefunden haben. Die Novelle wird dafür sorgen, dass die Elternbeiträge stabil bleiben, wir sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und verhindern die Abwanderung von Talenten. 

Wir wollen optimale Bedingungen für die Nachwuchssportlerinnen und -sportler im Land und die geplante Änderung ist dafür ein wichtiger Baustein. Insgesamt stellt das Land im Haushaltsjahr 810 000 Euro aus den Mitteln der Sportförderung bereit, um die Elternbeiträge für die Unterbringung ihrer Kinder in Internaten oder Wohnheimen an allen drei Sportgymnasien sozial verträglich zu halten.“

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