Neues LHG passiert das Kabinett – mehr Verantwortung für Wissenschaft in MV
Zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion, Christian Albrecht:
„Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes wird der rechtliche Rahmen für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend modernisiert. Die Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt diese Reform, weil sie an entscheidenden Stellen für mehr Demokratie, soziale Gerechtigkeit, wissenschaftliche Offenheit und bessere Studien- und Arbeitsbedingungen sorgt. Das Gesetz stärkt den Wissenschaftsstandort nachhaltig.
Ein besonders wichtiger Fortschritt ist die strukturelle Aufwertung der bisherigen Fachhochschulen, die künftig als Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) firmieren. Erstmals wird es forschungsstarken Fachbereichen dieser Hochschulen ermöglicht, ein eigenes Promotionsrecht zu erhalten.
Das bedeutet konkret: Anwendungsnahe Forschung, die bereits heute auf hohem wissenschaftlichem Niveau stattfindet, erhält die Möglichkeit, selbstständig wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden. Promovierende müssen nicht mehr zwingend an Universitäten wechseln, sondern können dort bleiben, wo ihre Forschung fachlich verankert ist. Das stärkt regionale Innovationsnetzwerke, verbessert Karriereperspektiven für junge Wissenschaftler:innen und macht die HAW für Studierende und Lehrende deutlich attraktiver.
Gleichzeitig bleibt die Qualität gesichert: Das Promotionsrecht ist an strenge, externe Begutachtungen gebunden und zeitlich überprüfbar. Damit wird das differenzierte Wissenschaftssystem nicht aufgeweicht, sondern sinnvoll ergänzt.
Ein Kernanliegen der Linksfraktion ist die Demokratisierung der Hochschulen. Mit dem neuen Landeshochschulgesetz wird die studentische Mitbestimmung deutlich gestärkt. Künftig ist gesetzlich festgeschrieben, dass Studierende mit einem stimmberechtigten Mitglied in der Hochschulleitung vertreten sind.
Das bedeutet konkret: Studentische Perspektiven fließen verbindlich in strategische Entscheidungen ein – etwa bei Fragen der Studienorganisation, der Digitalisierung, der Lehrqualität oder der Hochschulentwicklung. Studierende werden nicht mehr nur angehört, sondern tragen Verantwortung und gestalten aktiv mit. Das stärkt demokratische Kompetenzen und macht Hochschulen transparenter und näher an den tatsächlichen Bedarfen der Studierenden.
Auch die Aufgaben der Studierendenschaften werden klarer gefasstund erweitert. Sie sind ausdrücklich dafür zuständig, sich nicht nur für gute Lehre, sondern auch für gute Studienbedingungen, Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen einzusetzen.
Ein weiterer zentraler Fortschritt ist die verbesserte Durchlässigkeit des Hochschulsystems. Der Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte wird erleichtert. Hochschulen erhalten mehr Spielraum, um Zugangsprüfungen, Probestudien oder verkürzte Praxiszeiten zu ermöglichen.
Das bedeutet konkret: Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung erhalten realistische Chancen auf ein Studium – unabhängig vom klassischen Bildungsweg. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein wichtiger Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit und lebenslangem Lernen. Bildung wird nicht länger an formalen Hürden festgemacht, sondern an tatsächlichen Kompetenzen.
Das neue Landeshochschulgesetz trägt den realen Lebenslagen vieler Studierender stärker Rechnung. Studierende mit Kindern oder Pflegeverantwortung erhalten bessere Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche in Prüfungen und im Studienverlauf.
Konkret heißt das: Prüfungsfristen, Prüfungsformen und Studienorganisation können flexibler gestaltet werden, wenn familiäre Verantwortung das Studium erschwert. Damit wird verhindert, dass Care-Arbeit zu Studienabbrüchen oder unfairen Benachteiligungen führt. Hochschule wird so ein Ort, der Leistung ermöglicht, ohne soziale Realitäten auszublenden.
Mit der Novelle wird der Anspruch einer diskriminierungsfreien Hochschule ausdrücklich gesetzlich verankert. Hochschulen werden verpflichtet, Strategien gegen Diskriminierung zu entwickeln und Vielfalt aktiv zu fördern.
Das bedeutet konkret: Hochschulen müssen sich strukturell damit auseinandersetzen, wie Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexueller Identität, Religion oder antisemitischen Zuschreibungen verhindert werden können. Gleichzeitig wird die Gleichstellungsarbeit gestärkt, insbesondere auf Fachbereichsebene. Wissenschaftliche Exzellenz und soziale Verantwortung werden damit zusammengedacht.
Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die gesetzliche Verankerung von Open Access. Hochschulen sollen Forschungsergebnisse und -daten möglichst frei zugänglich machen.
Das bedeutet: Öffentlich finanzierte Forschung wird transparenter, besser nachnutzbar und kommt stärker der Gesellschaft zugute – etwa in Bildung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik. Wissenschaft wird damit als öffentliches Gut gestärkt.
Zugleich verpflichten sich die Hochschulen im Gesetz ausdrücklich auf das Leitbild einer friedlichen und nachhaltigen Entwicklung. Forschung und Lehre sollen ihre gesellschaftlichen Folgen reflektieren und Verantwortung übernehmen.
Nicht zuletzt sorgt das neue Landeshochschulgesetz für einen spürbaren Abbau unnötiger Bürokratie. Zahlreiche Anzeige- und Berichtspflichten entfallen.
Das Gesetz schafft bessere Rahmenbedingungen – jetzt kommt es darauf an, diese mit ausreichender Finanzierung, guten Arbeitsbedingungen und einer konsequenten Umsetzung im Sinne der Studierenden und Beschäftigten zu unterlegen."
