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Neue Grundsicherung der Bundesregierung ist sozialpolitisch falsch und rechtlich bedenklich

Henning FoersterPressemeldungen

Zur Entscheidung der Bundesregierung, die Sanktionen für Bürgergeldbeziehende wieder zu verschärfen, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Nun ist die Katze also aus dem Sack. Künftig sollen Menschen, die auf den Bezug von Bürgergeld angewiesen sind, wieder stärker sanktioniert werden, wenn sie Termine versäumen oder Arbeitsangebote ablehnen. In bestimmten Fällen kann die Leistung künftig sogar ganz gestrichen werden. Inwieweit das mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 rechtskonform ist, bleibt abzuwarten. Dieses hatte wie folgt geurteilt: ‚Das menschenwürdige Existenzminimum darf nicht gekürzt werden. Die Menschenwürde steht allen zu und geht auch durch vermeintlich unwürdiges Verhalten nicht verloren.‘

Bei der jetzigen Entscheidung wurde völlig ausgeblendet, dass die den Bürgergeldbeziehenden oft leichtfertig unterstellte Arbeitsverweigerung noch nie ein wirkliches Massenphänomen darstellte. So waren im Jahr 2024 nur 0,6 Prozent bzw. rund 23.000 Menschen bundesweit von Leistungsminderungen betroffen, die aufgrund von Verweigerung der Aufnahme oder der Fortführung einer Arbeit gegen sie verhängt worden sind.

Aus unserer Sicht wäre daher der richtige Weg, den Jobcentern mehr Geld für die Vermittlung und Qualifizierung der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollte der gesetzliche Mindestlohn zügig auf 15 Euro angehoben werden, um dazu beizutragen, die Zahl der Beschäftigten, die ihren Lohn noch aufstocken müssen, zu verringern.

Die Rückkehr zur Sanktionslogik von Hartz IV hat jedoch nicht nur Folgen für Menschen, die sich aktuell im Bürgergeldbezug befinden. Sie erhöht auch den Druck auf die Beschäftigten. Dieser Tage geisterten bereits neue Forderungen nach maximal 12 Monaten Arbeitslosengeldbezug unabhängig vom Lebensalter durch den Blätterwald. Die Folge bei einem Arbeitsplatzverlust wäre dann der Fall in die Grundsicherung binnen eines Jahres, also ein dramatischer sozialer Abstieg. Leider steht zu befürchten, dass die heutige Entscheidung nur der erste Schritt beim Angriff auf den Sozialstaat ist.“

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