Nein heißt Nein – Reform des EU- Sexualstrafrechts nicht länger blockieren
Die EU will den Grundsatz „Nein heißt Nein“ europaweit verankern, und damit auch in 14 Staaten, in denen ein Nein bislang nicht für den Tatbestand der Vergewaltigung ausreicht. Dagegen hat Bundesjustizminister Marco Buschmann rechtliche Bedenken. Dazu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Es ist ungeheuerlich, dass sich die Bundesregierung gegen eine Stärkung der Rechte von Vergewaltigungsopfern wendet. Der Schutz vor Gewalt muss europaweit ausgebaut werden und darf nicht an dem Veto des Bundesjustizministers scheitern.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die rot-rote Landesregierung gegenwärtig dabei, die Wirksamkeit des bestehenden Hilfenetzes für Opfer von Gewalt zu evaluieren. Ziel ist es, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und den Opferschutz zu stärken. In diesem Zusammenhang sind die derzeitigen Signale der Bundesregierung verheerend.
Angesichts zunehmend grassierender sexueller Gewalt fordere ich Bundesjustizminister Buschmann dringend auf, seine Haltung zu überdenken und eine Reform auf EU-Ebene nicht länger zu blockieren. Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer oder eines anderen müssen in ganz Europa geächtet und als Vergewaltigung geahndet werden.“
