Landesregierung muss bei Ferienwohnungen in Wohngebieten handeln
Zum Auftakt der Tourismussaison ist nun endlich eine baurechtliche Hürde für die Vermietung von Ferienwohnungen ausgeräumt worden. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion, Helmut Holter:
Die jahrelange Unsicherheit von Vermieterinnen und Vermietern von Ferienwohnungen sowie Gästen endet mit der Klarstellung in der Baunutzungsverordnung, die am Freitag noch vom Bundesrat beschlossen werden muss. Damit können die Gemeinden endlich rechtssicher steuern, ob und in welchem Ausmaß sie Ferienwohnungen in Wohngebieten zulassen wollen. Die Gemeinden mit Fremdenverkehr können künftig zudem bestimmen, ob sie Nebenwohnungen zulassen, die mehr als die Hälfte des Jahres unbewohnt sind.
Doch ein kleiner Wermutstropfen bleibt. Die neue Regelung ist nicht für alle optimal, weil Ferienwohnungen nicht als eigene Art der Nutzung, sondern als Unterart von Beherbergungs- bzw. Gewerbebetrieben eingestuft wurden. Deshalb kommt es nun darauf an, dass die Landesregierung dafür Sorge trägt, den Aufwand für die Gemeinden zur Änderung von Bebauungsplänen so gering wie möglich zu halten. Wir erwarten praxistaugliche Lösungen in einem Handlungsleitfaden an die Unteren Bauaufsichtsbehörden, damit nicht noch eine weitere Saison verloren geht. Darin muss es auch klare Hinweise geben, dass erteilte Nutzungsuntersagungen möglichst unkompliziert aufgehoben werden.
Das Land steht auch in der Pflicht, Gemeinden in die Lage zu versetzen, die schleichende Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen unterbinden zu können. Entlang der Ostseeküste und auf den Inseln, wo Wohnraum immer knapper wird, muss es möglich sein, einer ausufernden Zweckentfremdung von Wohnraum Einhalt zu gebieten.“
