Landeskrankenhausgesetz stärkt Patientenrechte und verbessert medizinische Versorgung
Zur heutigen Beschlussfassung des Landeskrankenhausgesetzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz wird auf bereits eingetretene Entwicklungen in der stationären medizinischen Versorgung vorausschauend eingegangen. So erfahren krankenhausübergreifende Kooperationen und die mit dem ambulanten Bereich verbindende Versorgung förderliche Rahmenbedingungen. Des Weiteren brauchen Krankenhäuser ihre Investitionsvorhaben nicht mehr aufwendig in Einzel- und Pauschalförderung aufschlüsseln und gesondert beantragen. Künftig können Krankenhäuser die ihnen zukommenden Fördermittel nach ihrem Bedarf einsetzen und gegebenenfalls über mehrere Jahre ansparen. Auf diese Weise wird die Investitionsförderung einfacher und unbürokratischer. Das ermöglicht, noch stärker als bislang, sich auf die Kernaufgaben eines Krankenhauses konzentrieren zu können: die medizinische Versorgung der Patient:innen. Meiner Fraktion ist es von besonderer Bedeutung, dass mit der Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes, die Belange von Patient:innen sowie die Patient:innensicherheit gestärkt werden. So werden Patientenfürsprecher:innen an den Krankenhäusern etabliert und das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Mitnahme einer Begleitperson festgeschrieben. Die diskriminierungsfreie und möglichst barrierefreie Versorgung soll sichergestellt werden. Bei Lese- oder Verständnisproblemen soll das Krankenhaus zudem Unterstützung ermöglichen. All dies sind Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich auch unser Land verpflichtet hat. Es ist von immenser Bedeutung, dass in das neue Landeskrankenhausgesetz Erfahrungen aus der Bewältigung der Corona-Pandemie einfließen. So wird geregelt, wie mit besonderen Gefahrenlagen umzugehen ist, wie und in welcher Weise die Krankenhäuser zusammenwirken und die jeweiligen Versorgungsprozesse übergeordnet zu steuern sind. Mit dem Landeskrankenhausgesetz werden auch die Grundlagen für eine neue Krankenhausplanung in unserem Land geschaffen. Von der Bundesebene bedarf es jedoch weiterer Rahmensetzungen. Die Bundesregierung fordern wird deshalb auf, das angekündigte Krankenhausreformanpassungsgesetz umgehend auf den Weg zu bringen. Weitere Verunsicherungen und Planungsverzögerungen gefährden die Zukunft der Krankenhäuser. Die geplanten Änderungen dürfen jedoch die Flächenländer nicht schlechter stellen und Regelungen verschärfen, die den Betrieb von kleinen Krankenhäusern gefährden. Zudem muss die Bundesregierung die noch immer bestehenden Hürden für die Verknüpfung von ambulanter mit stationärer Versorgung endlich beseitigen. Zu eben diesen Themen wird die Landesregierung aus SPD und Linken eine Initiative in die nächste Sitzung des Bundesrates einbringen.“
