Skip to main content

Jeannine Rösler: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz – LBG M-V)

Jeannine RöslerRede

Jeannine Rösler

 

TOP 7

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

im März dieses Jahres war es, als meine Fraktion diesen Gesetzentwurf zur ersten Lesung eingebracht hat. Die Debatte ist mir noch sehr gut in Erinnerung, aber nicht in guter Erinnerung. Zum einen weil der Gesetzentwurf einfach abgelehnt und nicht überwiesen wurde und zum anderen weil die Argumente, die die Ablehnung begründeten, aus unserer Sicht nicht stichhaltig sind. Heute befassen wir uns somit erneut mit dem Gesetzentwurf.

Es wäre schön gewesen, wir hätten in den Ausschüssen zu diesem Thema den einen oder anderen Sachverständigen hören und die Beratung vertiefen können. Es ist schade, dass die Koalitionsfraktionen diesen parlamentarisch gebotenen Weg nicht mitgehen wollten. Dieses Änderungsgesetz halten wir nach wie vor für wichtig und richtig. Die Landesverwaltung würde davon profitieren.  Ändert sich nichts, können weiterhin nur diejenigen, die nicht älter als 40 sind, verbeamtet werden. Von den wenigen Ausnahmen mal abgesehen. Mecklenburg-Vorpommern fällt so weiter zurück im Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Und dieser Wettbewerb spitzt sich immer weiter zu. Die Fachkräfteproblematik schlägt auch in der Landesverwaltung voll zu. Am ursprünglichen Problem hat sich also nichts geändert. Aber ich befürchte auch nichts an der sturen Haltung von SPD und CDU.

Meine Damen und Herren,

dabei wäre es gar nicht schwer. Der Gesetzentwurf gäbe die Möglichkeit, die Situation für das Land zumindest etwas zu verbessern. Ich will die Argumente, die ich im März dieses Jahres vorgetragen habe, nicht alle wiederholen. Aber lassen Sie mich auf einiges eingehen, was damals von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalition oder auch vom Innenminister vorgetragen wurde. Meiner Fraktion wurde vorgeworfen, dass wir eine Milchmädchenrechnung präsentiert hätten, wenn wir sagen, dass die Mindestversorgung beim Ruhegehalt auch mit einer Verbeamtungshöchstaltersgrenze von 45 Jahren noch erreicht werden könnte. Weil – und jetzt halten Sie sich fest – ja sowieso kein Lehrer und keine Lehrerin bis zum 67. Lebensjahr arbeiten wollen würde oder könnte. Was ist denn mit Polizeibeamten oder mit den Beamten in den Ministerien? Die können und wollen das auch nicht?

Herr Caffier,

dann würde ich langsam mal darüber nachdenken, wie die Arbeitsbedingungen in den Landesbehörden insgesamt verbessert werden sollten. Wir brauchen die Fachkräfte. Und wer unter sehr guten Bedingungen arbeitet, der arbeitet gerne, wird weniger krank und hält eher auch bis zur Rente oder Pension durch.

Und ich erzähle Ihnen bestimmt nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass im Bund bereits über die Erhöhung des Rentenalters auf 69 Jahre nachgedacht wird.

Wir hoffen natürlich, dass es dazu nicht kommen wird, und wir werden eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters auch nicht mittragen. 

Jede Arbeitnehmerin, jede Beamtin und jeder Arbeitnehmer und jeder Beamte hat ein Recht auf einen möglichst langen und guten Ruhestand.

Meine Damen und Herren,

Aber bleiben wir mal beim Ruhestand. Herr Gundlack war es, der sagte, dass der Höchstversorgungssatz von 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge erst nach 40 Dienstjahren erreicht werden könnten. Das würde kein Quereinsteiger nach einer Anhebung des Höchstalters für Verbeamtung mehr erreichen können. Herr Gundlack, es ist natürlich mehr als unwahrscheinlich, dass ein Quereinsteiger, der mit 40 Jahren verbeamtet wird, diesen Höchstversorgungssatz erreichen wird. Er müsste dann nämlich bis zu seinem 80. Lebensjahr arbeiten. Ich glaube, das würden sogar Sie nicht wollen. Und darum geht es doch auch gar nicht! Ein Beamtenanwärter, der im mittleren Alter ist, hat in den meisten Fällen bereits eine Erwerbsbiographie vorzuweisen. Er oder sie hat bereits Rentenansprüche erworben. Die Gründe in eine Beamtenlaufbahn zu wechseln oder sich dafür zu entscheiden, sind vielschichtig und vielfältig. Das Land würde sich bei einer Anhebung der Höchstaltersgrenze in eine bessere Position bringen, wenn es darum geht, Fachkräfte für den Landesdienst zu werben. Die Haushaltslage lässt dies auch zu. Nicht nur, dass wir jedes Jahr Überschüsse machen. Auch wenn dies morgen vorbei wäre – wovon erst einmal nicht auszugehen ist – hat die Landesregierung mit dem Versorgungsfonds das Grundwerk für eine nachhaltige und langfristige Sicherung der Versorgungsbezüge gelegt. Diesen Weg hat meine Fraktion auch immer unterstützt. Die Argumente, die Erhöhung des Verbeamtungshöchstalters wäre nicht finanzierbar, läuft daher ins Leere.

Ein letztes Wort habe ich noch für meinen Kollegen Herrn Liskow. Sie haben mit einem sich längst abgenutzten Zwischenruf darauf verwiesen, dass meine Fraktion ja auch schon 8 Jahre Regierungsverantwortung gehabt habe und wir damals ja auch nichts im Hinblick auf die Erhöhung des Verbeamtungsalters unternommen hätten.

Herr Liskow, wir waren es nicht, die das Höchstalter für die Verbeamtung abgesenkt haben.

Das haben Sie zusammen mit ihren SPD Kollegen gemacht. Wir haben daran keine Aktien.

Alles was wir mit diesem Änderungsgesetz wollen, ist zum ursprünglichen Status wieder zurück.

Meine Damen und Herren,

es ist noch nicht zu spät. Lassen Sie uns was Gutes für das Land  und die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Stimmen Sie dem Änderungsgesetz zu.

Zurück zum Kopf der Seite