Häusliche und sexualisierte Gewalt wirksam bekämpfen – Schutz und Hilfe für Betroffene verbessern
Zum Antrag „Gewaltschutz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt verbessern“ der Koalitionsfraktionen erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Gewalt gegen Frauen und Kinder – besonders im häuslichen Umfeld – ist weiterhin ein massives gesellschaftliches Problem. Die Linksfraktion gibt daher in einem Koalitionsantrag dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz starken Rückenwind, um den Schutz und die Unterstützung für Betroffene entsprechend dem neuen Gewalthilfegesetz des Bundes und auch der Istanbul-Konvention deutlich zu verbessern.
Mit dem neuen Gewalthilfegesetz des Bundes ist ein wichtiger Schritt gemacht: Erstmals wird ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfe und Schutz für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt geschaffen, der ab dem Jahr 2032 seine volle Gültigkeit hat. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Umsetzung liegt jetzt bei den Ländern. Das neue Bundesgesetz verpflichtet sie, ein Ausführungsgesetz zu erarbeiten und entsprechende Hilfsangebote bereitzustellen. Dafür braucht es eine umfassende Bedarfsanalyse – ein wichtiger erster Schritt, der in unserem Land mit der vorhandenen Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes bereits gut vorbereitet ist. Schon jetzt wird deutlich, dass es eine bessere personelle und sächliche Ausstattung der Hilfe- und Beratungsstellen, mehr Plätze in Frauenhäusern, zielgruppenspezifischere Unterstützungsangebote und mehr Präventionsleistungen braucht. Das muss dauerhaft finanziert werden.Die vom Bund bereitgestellten Mittel fließen erst ab dem Jahr 2027 und reichen nicht aus, um die Anforderungen der Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen. Die Landesregierung muss sich daher im weiteren Umsetzungsprozess dafür einsetzen, dass sich der Bund permanent und auskömmlich an den Kosten beteiligt.
Neben dem Ausbau der Unterstützungsstrukturen fordern wir auch weitere Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen. So soll die Möglichkeit der elektronischen Überwachung – etwa durch Fußfesseln – bei Kontakt- und Annäherungsverboten geprüft und eingeführt werden, um Täter:innen effektiv von den Betroffenen fernzuhalten. Bundesweit fehlen bislang verbindliche Regelungen, obwohl Erfahrungen aus Spanien zeigen, dass solche Maßnahmen weitere Gewalt und Femizide verhindern können.
Die Zahl der Betroffenen häuslicher Gewalt steigt seit Jahren. Es ist unsere Pflicht, Frauen und Kinder besser zu schützen. Dafür braucht es nicht nur Gesetze, sondern auch die nötige Konsequenz in der Umsetzung. Schutz vor Gewalt darf nicht von der finanziellen Knappheit eines Landes abhängen.“
