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Gerichtsurteil zur Öffnungszeitenverordnung ist Niederlage mit Ansage

Henning FoersterPressemeldungen

Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Öffnungszeitenverordnung erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Henning Foerster:

„Das heutige Urteil ist das bittere, aber absehbare Ergebnis einer Politik, die Warnungen ignoriert und den Konflikt sehenden Auges gesucht hat. Wir stehen vor einem politischen Scherbenhaufen, den das SPD-geführte Wirtschaftsministerium allein zu verantworten hat.

Wir haben im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Die Linke (Ziffer 88) eine klare und verlässliche Regelung zur Fortführung der Bäderverkaufsordnung vereinbart. Das Ziel war ein weiterhin rechtssicherer Rahmen, der die Balance zwischen Tourismus, Wirtschaft und dem Schutz der Beschäftigten wahrt. Das Wirtschaftsministerium hat diesen Pfad verlassen, obwohl meine Fraktion mehrfach auf die Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung hingewiesen und für die Fortführung des bisherigen Kompromisses plädiert hat. Dies wurde ignoriert und wirtschaftliche Interessen über den notwendigen Konsens mit den Gewerkschaften gestellt. Dass dieser Kurs nun vor Gericht krachend gescheitert ist, war eine Niederlage mit Ansage und schadet nun allen Unternehmen im Land, die vom Tourismus profitieren. 

Es ist Zeit, auch mit den ökonomischen Nebelkerzen der Wirtschaftsverbände aufzuräumen. Die Behauptung, weniger verkaufsoffene Sonntage würden automatisch zu massiven Einnahmeverlusten führen, ist schlichtweg falsch. Die Menschen in unserem Land und unsere Gäste können jeden Euro nur einmal ausgeben. Studien belegen, dass wir es hier oft mit einem reinen Verlagerungseffekt zu tun haben. Was sonntags nicht gekauft wird, wandert an den restlichen sechs Werktagen über den Ladentisch. Der verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsschutz darf daher auch nicht leichtfertig für erhoffte Umsatzsteigerungen geopfert werden. 

Die Zeit der Alleingänge muss nun beendet werden. Anstatt jetzt über eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nachzudenken, sollte das Wirtschaftsministerium sich unverzüglich wieder in einen Dialog mit der Gewerkschaft und der Kirche begeben, um einen tragfähigen Kompromiss auszuhandeln.“

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