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Frühzeitig handeln, wirksam helfen: Neues Gesetz stärkt Gewaltschutz im Land

Elke-Annette SchmidtPressemeldungen

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes Mecklenburg-Vorpommerns erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Elke-Annette Schmidt:

 

„Betroffene vor häuslicher und sexualisierter Gewalt zu schützen ist eine zentrale Aufgabe im Bereich der Gleichstellung. Tausende Menschen sind jedes Jahr betroffen, meist sind es Frauen – und jede von ihnen ist eine zu viel. 

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Randphänomen, sondern ein gesellschaftliches Problem von erheblicher Tragweite. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt handeln und die Hilfestrukturen langfristig absichern. 

 

Mit dem Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz stellt Mecklenburg-Vorpommern <s>frühzeitig</s> als erstes Bundesland die Weichen für einen verbesserten, erreichbareren und verlässlicheren Schutz von Betroffenen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Auch die Prävention und Öffentlichkeitsarbeit wird gesetzlich gestärkt - um Eskalationen zu verhindern, bevor sie passieren und Betroffene zu ermutigen, sich Hilfe zu holen.

 

Grundlage für das Gesetz ist eine umfassende Evaluation der bestehenden Beratungs- und Schutzstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern, die wir bereits sehr frühzeitig auf den Weg gebracht haben. Die Untersuchung hat aufgezeigt, wo Handlungsbedarf besteht, nämlich insbesondere beim Ausbau von Frauenhausplätzen und einer besseren regionalen Erreichbarkeit von Schutz- und Beratungsangeboten. Auf Basis dieser Erkenntnisse konnte das Land bereits jetzt die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, um die Anforderungen des Bundes rechtzeitig umzusetzen und geht so mit gutem Beispiel voran. Bis 2032 wird es entsprechend mehr wohnortnahe Anlaufstellen im Land geben.

 

Mit dem Ausführungsgesetz sichert Mecklenburg-Vorpommern den Zugang zu künftigen Bundesmitteln. Diese werden dem Land ab 2027 schrittweise in deutlich größerem Umfang zur Verfügung stehen und ermöglichen den weiteren Ausbau des Hilfesystems. Damit schafft die Landesregierung Planungssicherheit für Träger, Kommunen, Beschäftigte sowie Betroffene und legt den Grundstein für die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung ab 2032.

 

Dass wir dieses Gesetz bereits jetzt auf den Weg bringen können, ist das Ergebnis einer vorausschauenden Politik und der engen Zusammenarbeit mit den Trägern, Kommunen und Fachkräften vor Ort.“

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