CDU-Kritik am Landeskrankenhausgesetz ist unglaubwürdig
Zur Kritik der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister, am neuen Landeskrankenhausgesetz erklärt der PGF und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Das neue Landeskrankenhausgesetz beinhaltet deutliche Fortschritte gegenüber dem bisherigen Rechtsrahmen. So werden etwa die Rechte der Patientinnen und Patienten gestärkt und Maßgaben zur Barrierefreiheit verankert. Damit wird die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt.
Die Förderung der Krankenhäuser wird vereinfacht und damit entbürokratisiert. Die Krankenhäuser werden entlastet, erhalten mehr Gestaltungsspielraum und mehr Eigenverantwortung. Statt einer aufwändig unterteilten Förderung in bauliche Infrastruktur und geringwertige Investitionsgüter erhalten die Krankenhäuser künftig eine Förderpauschale und können diese auch mehrere Jahre ansparen. Über notwendige Investitionen wird damit direkt vor Ort entschieden.
Die Tatsache, dass die CDU das Gesetz mit 50 kleinteiligen Anträgen ändern wollte, spricht eher dafür, dass dadurch mehr Bürokratie entstehen würde – statt diese abzubauen. Die Forderung nach einer gesetzlichen Festlegung von Erreichbarkeitszeiten der Krankenhäuser zeigt zudem, dass bei der CDU die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Auf Bundesebene will die CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken die im Krankenhausreformgesetz verankerten Zeiten streichen. Auch Hoffmeisters Warnung vor der Existenzgefährdung durch das Landesgesetz ist irreführend, denn Ministerin Warken will unter anderem Ausnahmeregelungen verschärfen, auf die ein Flächenland wie unseres angewiesen ist. Das wäre vielmehr exitenzgefährdend.
Die rot-rote Landesregierung will alle Krankenhausstandorte erhalten. Die CDU im Bund arbeitet zurzeit dagegen. Nebelkerzen werfen, um die Bevölkerung zu täuschen, wie es die Landes-CDU tut, ist alles andere als sachdienlich und verantwortungsvoll.“
