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1. Änderungsgesetz zum Schulreformgesetz unzulässig

PressemeldungenAndreas Bluhm

Zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Schulreformgesetzes von 1991, erklärte der bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Andreas Bluhm:

„Nach unserer Ansicht hat der Gesetzentwurf keine rechtliche Grundlage, weil das Schulreformgesetz mit dem Schulgesetz von 2006 komplett außer Kraft gesetzt wurde. Sollte sich diese Ansicht bestätigen, wäre er verfahrensrechtlich nicht zulässig und müsste zurückgezogen werden.

Auch der zeitliche Druck zeigt: Hier soll etwas rechtlich geheilt werden, was offenbar wieder ohne Rechtsgrundlage eingeführt wurde.

Unabhängig davon wird mit dem Gesetzentwurf deutlich, dass wiederum vor einem Lehrerbildungsgesetz Veränderungen vorgenommen werden. Ein Lehrerbildungsgesetz ist mit der Koalitionsvereinbarung angekündigt und sollte bereits 2009 vorliegen. Stattdessen werden inhaltliche und organisatorische Fragen der 2. Phase der Lehrerbildung (Referendariat) unkoordiniert über Verordnungen geregelt, die auch noch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Damit werden bereits geschaffenen Tatsachen nachträglich legitimiert.

In den Debatten im Landtag werden immer wieder durch Herrn Reinhardt und den Bildungsminister Versuche unternommen, einzelne aktuelle inhaltliche Fragen zu erläutern. Diese ersetzen keinesfalls einen Gesetzentwurf zu einem Lehrerbildungsgesetz. Das bildungspolitische Stückwerk in dieser Sache muss endlich ein Ende haben. Die fragwürdige Rechtsauffassung der Koalitionsfraktionen und ihr Umgang mit dem Parlament dürfen so nicht weitergehen.“

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