MdL Prof. Dr. Fritz Tack - Seenprivatisierung

Prof. Dr. Fritz Tack

Anrede,

mit dem Beschluss des Landtages „BVVG- Gewässer gehören in Landeseigentum“ auf Drucksache 5/2959 vom November 2009 haben die demokratischen Parteien ihren Willen und ihre Überzeugung einheitlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Privatisierung der Seen nicht im Interesse der Allgemeinheit liegt.

„Der freie Zugang zu diesen Gewässern, die Nutzung zur Erholung und das Erleben der Gewässer als Naturraum muss für alle erhalten bleiben“, so hieß es in der Begründung.

Und (Zitat): - „darüber hinaus müssen die Berufsfischer und Angler zu angemessenen Konditionen diese Gewässer nutzen können“.

Deshalb sollen die Seen nicht durch die BVVG privatisiert werden sondern in Landeseigentum übergehen.

Nach meiner Wahrnehmung hat sich bis heute in den Fraktionen der demokratischen Parteien nichts an dieser Haltung geändert. Zur Begründung unseres Antrages kann ich deshalb auf diesem Konsens aufbauen. Ein weiterer Konsens wurde damals in der Frage erzielt, wie das Landeseigentum entstehen soll.

Der Konsens hieß, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die unentgeltliche Übertragung der BVVG-Wasserflächen in Mecklenburg-Vorpommern in Landeseigentum einzusetzen.

Das ist im Dezember 2009 erfolgt, jedoch ist das Verfahren im Bundesrat noch nicht beendet.

Um im Bild „Gewässernah“ zu bleiben, - der Antrag ist scheinbar versickert.

Zwischenzeitlich hat sich der Konsens der unentgeltlichen Übertragung der Seen zwischen CDU und SPD aufgelöst.

Was ist an wichtigen politischen Aktivitäten des Weiteren zu erwähnen? Eine Petition von 120 000 Unterstützern gegen den weiteren Verkauf an private Eigentümer hat den Bundestag erreicht und wurde im Mai 2010 vom Petitionsausschuss erstmalig behandelt.

Die Unterzeichner fordern, diese Naturräume in öffentlicher Verwaltung zu belassen.

Ziel sei es, die Gewässer im Sinne eines öffentlichen Allgemeingutes als Verwaltungsvermögen anzusehen, das Gemeinden, Städten, Kreisen oder Ländern als Eigentum kostenlos übertragen werden kann.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag aus dem Dezember 2009
"Keine Privatisierung von Äckern, Seen und Wäldern", Drs. 17/239 wurde vor wenigen Tagen dort namentlich abgestimmt.

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag nutzte darüber die laufende Haushaltsdebatte des Bundestages, um erneut die kostenlose Übertragung der Seen und Gewässer an Länder und Kommunen zu fordern.

Dazu hatte DIE LINKE einen entsprechenden Änderungsantrag (Drs. 17/3851) zum Haushaltsgesetz eingebracht,  über den ebenfalls namentlich abgestimmt wurde.

Hier ging es im Kapitel „Abführungen an die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten“ um einen Haushaltsvermerk.

In diesem heißt es, dass Seen und andere Gewässer aus dem Bundeseigentum kostenlos an zugehörige Länder und Kommunen mit der Auflage übertragen werden sollen, diese Gewässer im öffentlichen Eigentum zu behalten.

Beide Anträge haben keine Mehrheit gefunden und wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD abgelehnt, die Abgeordneten von Bündnis 90-Die Grünen enthielten sich.

Hätte die Mehrheit des Bundestages den Antrag angenommen, wäre insbesondere der von der Bundesregierung angestrebten Seenprivatisierung in den neuen Ländern endgültig der Boden entzogen. 
Dafür stimmten leider nur die Abgeordneten der LINKEN, die Grünen enthielten sich durchweg.

Die Abgeordneten der SPD wie auch die der Union und der FDP lehnten ausnahmslos eine kostenlose Übertragung erneut ab.

Fragen Sie ihre Abgeordneten im Bundestag, wie sie Ihre Wahlkreisinteressen sehen und wie sie sich konkret verhalten, wenn die Stunde der Wahrheit schlägt.

Die Stunde der Patrioten war das nicht!

Die Mehrheit des Bundestages beharrte also auf dem so genannten gesetzlichen Privatisierungsauftrag.

Eine kostenlose Übertragung sei damit ausgeschlossen, die Länder könnten aber die Gewässer im "Paket" erwerben - allerdings nicht zum Schnäppchenpreis.

Der Bundesregierung, so war zu vernehmen, sollen Preise von 3000 bis 4000 Euro pro Hektar vorschweben.

Mit welchem moralischen Recht will die Bundesregierung eigentlich für die ehemals volkseigenen Seen Geld von den Ländern haben?

Die Seen wurden 1990 unentgeltlich an den Bund übertragen.

Sie haben den Bund damals keinen Pfennig gekostet.

Wären sie damals in Landeshoheit gegangen, hätten wir heute viele Probleme nicht.

Der Bund hat außerdem für die Nutzung der Seen 20 Jahre lang Pachten kassiert.

Jetzt verlangt er für ein Gut, das bis jetzt öffentlich war und nach unserem Willen öffentlich bleiben soll, von der öffentlichen Hand der Länder, dass Geld der Steuerzahler in die öffentliche Hand des Bundes gezahlt wird? Was für eine Unverschämtheit und was für ein Unsinn!

Anrede

Politik wird immer gern als die „Kunst des Möglichen“ bezeichnet.

Es stellt sich also in der so beschriebenen Situation die Frage, wie und mit welchen Mitteln kann weiter das Ziel erreicht werden, die BVVG Gewässer in Landeseigentum zu bekommen um sie den Zielen einer nachhaltigen Landesentwicklung nutzbar zu machen?

Diese Frage stellen sich auch die Koalitionsfraktionen, um der Landesregierung für die kommenden Verhandlungen ein Mandat zu geben.

Da sie keinen eigenen Antrag dazu haben, eine interfraktionelle Aufsetzung eines Dringlichkeitsantrages nicht zustande kam, liegt heute ein Änderungsantrag der Koalition zu unserem Antrag vor.

Der Änderungsantrag ist weitausholend, aber weniger konkret. Er zielt in die gleiche Richtung, dass Bewegung in die Verhandlungen kommen muss und ich interpretiere ihn so, dass Kaufverhandlungen analog der sog. Brandenburger Lösung geführt werden sollen.

Die Rot- Rote Landesregierung Brandenburg verhandelt mit dem Bund über eine sog. Paketlösung, die den Kauf von 134 Seen aus dem Bundesbesitz vorsieht.

Es kamen aus der CDU Fraktion Vorschläge, einen Flächentausch von Wald und Flur des Landes gegen Seen des Bundes ins Auge zu fassen,

also den Teufel mit Belzebub austreiben zu wollen.

Das lehnen wir ab. Wir fordern die Koalition auf, sich deutlich dazu erklären, dass mit ihren Formulierungen, die das Wort Kauf aussparen, kein Flächentausch mit dem Bund gemeint ist.

Bitte erklären Sie das hier sehr deutlich.Das wäre dann der Konsens, den wir für nötig halten, um im Interesse der Allgemeinheit die Seen weiterhin nutzbar zu halten.

Anrede

Unser Antrag hat das Ziel die festgefahrene Situation in der sich die Landesregierung fühlt, zu lösen.

So wird Minister Backhaus in der Presse zitiert, dass er gebunden durch den besagten Landtagsbeschluss, nicht in der Lage sei, Verhandlungen mit dem Bund zu führen, die weitergehen, als bis zur unentgeltlichen Übertragung.

Wir fassen mit einem Kaufangebot zu vertretbaren Preisen den Ertragswert der Gewässer als Verhandlungsgrundlage ins Auge.

Lassen Sie uns im Interesse der Landesentwicklung und der weiteren ungehinderten Nutzung der Seen durch die Allgemeinheit den Beschluss zur Weiterführung der Verhandlungen zur Übernahme der Seen in Landeshoheit fassen.