MdL Barbara Borchardt - Straffälligenarbeit

Barbara Borchardt

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

ich will es gleich vorweg nehmen, wir sind alle gefragt, wenn es um die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Straftaten geht. Unter Berücksichtigung dieses Anspruches

ist es auch unsere Verpflichtung alle erdenklichen Möglichkeiten auszuloten, ja auch neue Wege zu gehen. Dabei ist der größtmögliche Schutz vor Wiederholungsstraftaten ein Bereich, den wohl niemand von uns unterschätzt. Und natürlich muss dafür die Straffälligenarbeit

wirkungsvoller gestaltet werden, wofür unter anderem eine Bündelung der Aufgaben

und eine höhere Effizienz der Verwaltung erforderlich sind. Soweit so gut.

Aber und da will ich auch gleich auf ein Problem aufmerksam machen, Während des gesamten parlamentarischen Verfahrens konnte uns weder eine Wirkungsanalysen, noch die Mängel im derzeitigen System aufgezeigt. Und da stellt sich mir schon die Frage ob nicht genau das die Basis. Es wurde einzig und allein auf die Schaffung des Landesamtes abgestellt.

Und da bleibt für uns die Frage: Ist es richtig, in Zeiten der Entbürokratisierung, ein neues Landesamt zu gründen? Aus unserer Sicht nicht. Ja – es wurde uns versichert, dass alle anderen bestehenden Varianten, wie z. B. der Einordnung ins Justizministerium, geprüft worden sind.

Auf welcher Grundlage allerdings diese Prüfung stattgefunden hat, konnte nicht vermittelt werden.

Das ist aus unserer Sicht bedauerlich. Aber und nun komme ich zum Kern unseres Antrages, dass man trotz dieser vorhandenen Mängel, aber auch und das wurde immer wieder betont ein einzigartiges Projekt in Angriff nimmt, nicht einmal eine wissenschaftliche Begleitung noch eine Evaluierung vorsieht, ist nun wirklich mehr als fraglich. Wir meinen – das sollte man unbedingt tun!!!! Unterstützt wurden wir in unserer Auffassung sowohl durch die Sachverständigen als auch durch die Experten, die im letzten Jahr bei der Vorstellung

des Landesamtes im Justizministerium anwesend waren. Unser vorliegender Änderungsantrag

zielt genau darauf ab. Ja wir haben ihn schon im Ausschuss gestellt, er wurde mehrheitlich abgelehnt. Wir versuchen es aber an dieser Stelle noch einmal. Begründet wurde die Ablehnung mit folgenden Argumenten: Eine Evaluation in Gesetzen nicht üblich sei

bzw. ein laufendes Controlling durch das Landesamt stattfände. Das ist falsch: Bisher wurde – auch in dieser Wahlperiode in vielen Gesetzen eine Evaluation vorgesehen: Ich möchte nur an § 97 des Jugendstrafvollzugsgesetzes vom 06.09.2007 erinnern, wo sowohl eine Evaluation,

als auch die kriminologische Forschung ausdrücklich vorgesehen ist. Die Begründung dazu damals war, dass die Daten interessenunabhängig der Jugendstrafvollzug evaluiert und begleitet werden sollte. Wieso soll dies bei der Einrichtung eines neuen Landesamtes nicht ebenso gelten? Oder das Informationsfreiheitsgesetz. § 15 sah dies ausdrücklich vor. Auch hier ging es um einen neuen Weg. Oder aber das noch zu behandelnde Gesetz zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes. Eigentlich war vorgesehen,  dass § 13 a und b am 30. Juni 2011

außer Kraft treten. Aber aufgrund eines Evaluationsberichtes entscheiden wir heute über deren Weiterbestand. Wir halten die externe wissenschaftliche Begleitung und Evaluation nach wie vor für dringend angezeigt.

Bedauerlich ist auch, dass wir über die wichtigsten Probleme, der Verbesserung der Personalausstattung so gut wie gar nicht gesprochen haben. Denn eines steht doch wohl fest:

Egal was wir im Land an Verwaltungsstrukturen haben, wenn diejenigen, z. B. die Bewährungshelfer, die tagtäglich mit den konkreten Problemen nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, werden wir zu keiner Qualitätsverbesserung kommen. 

Derzeit betreuen 80 Bewährungshelfer 5000 Probanden im gesamten Land.

Während der Anhörung wurde von den Sachverständigen auch darauf hingewiesen, dass- und ich zitiere aus der Beschlussempfehlung- „Vor dem Hintergrund aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Anordnung der Sicherungsverwahrung … in Zukunft mit einem starken Zuwachs in Freiheit befindlicher Haftentlassener zu rechnen“ sei, „die einer Überwachung bedürften.“ Hier muss man doch auch einmal über die bedarfsgerechte Aufstockung der Zahl der Bewährungshelfer reden.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, ungeachtet unserer Haltung zum vorliegenden Gesetz werden sicherlich die Koalitionsfraktionen heute den vorliegenden Gesetzentwurf beschließen. Wir wünschen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes viel Erfolg bei der Arbeit. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.