MdL Barbara Borchardt - Juristenausbildungsgesetz

Barbara Borchardt

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

mit dem vorliegenden Gesetz will die Landesregierung die Qualität der Juristischen Ausbildung verbessern. Ein löbliches Ziel, meinen wir. Denn M-V liegt im Vergleich

zu den anderen Bundesländern im Mittelfeld. Sieht man sich aber die im Gesetz verankerten Maßnahmen an, dann wagen wir zu bezweifeln, ob damit das oben genannte Ziel verbessert werden kann. Zum einen will die Landesregierung einen Wiederholungsversuch zur Verbesserung der Note der zweiten juristischen Staatsprüfung einführen.  Das begrüßen wir.

Dieser Widerholungsversuch soll nun, wie in anderen Ländern kostpflichtig sein.

Genaue genommen 600,00 € betragen.

Eine stattliche Summe. Gleiches gilt für ein anzustrebendes Widerspruchsverfahren. Hier soll eine entsprechende Gebühr erhoben werden. Beides lehnen dies auch ab, wie Sie sicherlich unserem vorliegenden Änderungsantrag bereits entnehmen konnten. Das will ich auch begründen: Immer dann, wenn man zur Durchsetzung eines konkreten Zieles eine Kostenpflicht einführt, vermittelt man, dass die jenigen, die die Prüfung beim ersten Mal nicht geschafft haben, sich nicht genügend angestrengt haben, ihre Noten selbst verursacht haben.

Mit dieser Gebühr soll sozusagen die Motivation erhöht werden sich mehr anzustrengen.

Warum wieso und weshalb die Betroffenen durch die Prüfung sozusagen gerauscht sind, dazu gab und gibt es keine Aussagen. Es wird sich lediglich darauf berufen, dass es auch in anderen Ländern so üblich ist.

Deshalb meine Damen und Herren muss es nicht richtig sein. Fraglich ist auch, ob es ausreicht die Haushaltslage ins Felde zu führen. Kommen wir zum 2. Problem, dem Widerspruchsverfahren. Hier muss ich doch besorgt fragen, was hat das noch mit

einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun. Das Widerspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Rechtsweg vorgeschaltet.

Nach Aussage der Landesregierung ist das Risiko des Ausganges sowohl aus Sicht des Widerspruchsführers als auch des Prüfers gleich hoch. Anders gesagt, niemand weiß so richtig wer Recht bekommt. Mit der Einführung einer Gebühr werden aber nun Hürden aufgebaut, die nicht sein müssen, die vor allen Dingen die Betroffenen abschrecken werden, in Widerspruch zu gehen. Deshalb unser Antrag auf Streichung. Damit möchte ich auch

zu unseren weiteren Änderungsanträgen kommen. Bei der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, wird völlig die Verbesserung der Qualität der Ausbildung ausgeblendet. Das beginnt nach unserer Ansicht mit der Festschreibung von Kriterien für die Ausbilder, und die Verantwortung der Landesregierung zur Qualifizierung dieser Ausbilder.

Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass es in der Landesregierung eine interne Verordnung gibt, in der offensichtlich bestimmte Kriterien festgeschrieben worden sind. Gerade in diesem Punkt sollten wir für eine größtmögliche Tranzparenz sorgen. Und das Argument der Koalitionsfraktionen, dass sich die Betroffenen dann nur noch auf die formelle Auseinandersetzung stürzen würde, ist mehr als an den Haaren herbeigezogen. Und eigentlich auch ein armes Zeugnis, denn gerade bei der Ausbildung der Juristen sollten die formellen Fragen sauber geprüft werden. Insgesamt kommen wir zu dem Schluss, dass mit diesem Gesetzentwurf eine Chance vergeben worden für eine wirkliche Qualitätserhöhung einen Beitrag zu leisten. Dieser Gesetzentwurf hat wenn man es genau betrachtet nur ein Ziel die Angleichung zu anderen Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen. Das ist uns zu wenig.