Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landesjagdrechts

Dirk Bruhn

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
ich muss Ihnen ehrlich gestehen, dass ich diesen Gesetzentwurf zur Novelle des
Landesjagdrechts dringend erwartet habe. Der Ursprung des Landesjagdrechts kommt aus
dem Jahr 1992, die letzte große Novelle gab es im Jahr 2000. Wenn man von den seither
erfolgten sechs kleineren Änderungen des Jagdrechts absieht, kann man sich sicher vorstellen,
dass es nach über 20 Jahren Zeit wird, unser Landesjagdrecht zu modernisieren, anzupassen
und nachhaltiger zu gestalten. Dass es das Landesjagdrecht sogar in den Koalitionsvertrag
zwischen SPD und meiner Partei geschafft hat, zeigt für mich eigentlich nur, dass beide
Partner die Bedeutung der Jagd hoch einschätzen, dass wir aber auch die Jägerinnen und Jäger
in die Verantwortung nehmen wollen.
Die Koalitionspartner und die Landesregierung sehen die Jägerinnen und Jäger durchaus in
der Verantwortung bei der Minimierung von Bleimunition, bei der Verhinderung von
Tierseuchenzügen oder bei einer natürlichen Waldverjüngung und der notwendigen
Waldmehrung. Aber wir wollen auch gemeinsam ein Versprechen einlösen, dass wir Linke
und unser Partner SPD bereits im letzten Landtagswahlkampf abgaben. Wir werden für die
Jagdgenossenschaften die Nutzung des Jagdkatasters kostenfrei stellen. Damit werden die
Jagdgenossenschaften erheblich von Bürokratiekosten entlastet.
Auch darf bei den anschließenden Beratungen dieses Gesetzentwurfes im Fachausschuss aus
unserer Sicht auch weder das Motto „Wald vor Wild“ noch „Wild vor Wald“ gelten. Wir
brauchen einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Jägerschaft und der Forstwirte.
Für uns alle sollte daher das Motto „Wald und Wild“ gelten.
Ich finde, der vorliegende Gesetzentwurf atmet diesen Geist bereits jetzt schon. Ich wünsche
uns allen gute Ausschussberatungen.
Danke.