Ausweisungsmessnetz ausbauen – Charakterisierung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (rote Gebiete) nachvollziehbar gestalten

Dirk Bruhn

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
zuerst einmal bin ich der FDP-Fraktion dankbar für diesen Antrag. Ich bin dankbar, weil ich
ihn nicht nur als eine Art „Auswertung“ der Öffentlichen Anhörung zum Thema Ausweisung
„roter Gebiete“ in Mecklenburg-Vorpommern vom 03. Mai dieses Jahres sehe, sondern weil
er Gelegenheit gibt, mit vielen Mythen rund um diese Ausweisung aufzuräumen. Dazu haben
wir ja schon viel vom Agrarministerium gehört. Und natürlich gibt uns der Antrag heute auch
die Möglichkeit, auf Sorgen und Nöte von Landwirtschaftsbetrieben einzugehen.
Allerdings stimme ich mit der Suggestion, die uns schon in der Überschrift des Antrags
begegnet, dass die Ausweisung „roter Gebiete“ nicht nachvollziehbar gestaltet sei, nicht
überein. Ich persönlich kann die Ausweisung, die sich an faktischen Messergebnissen
orientiert und nach zugelassenen mathematisch-statistischen Methoden Gebiete bestimmt,
durchaus nachvollziehen. Denn für eine rechtssichere Ausweisung von Gebieten können wir
nur die Messergebnisse heranziehen, die vorhanden sind. Dies muss auch geschehen, wenn
dabei auch „rote Gebiete“ herauskommen, die vorher nicht rot waren und in denen man nicht
mit Einschränkungen wirtschaften musste. So möchte ich auch dem Punkt I. 1. des Antrags
nicht uneingeschränkt zustimmen, dass alle Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern stark
verunsichert sind. Ich habe eher den Eindruck, dass vielfach Wut herrscht, dass Betriebe auf
ihren Flächen nicht mehr so düngen dürfen, wie es die Ackerkultur benötigt, unabhängig
davon, in welchem Gebiet man wirtschaftet. Ich kann auch das Unverständnis Herrn
Hirschberg von der Papendorfer Agrargenossenschaft – das war einer der Anzuhörenden –
nachvollziehen, deren 1.350 Hektar am Stadtrand von Rostock und durch die neue
Gebietsausweisung von Null auf Hundert rotes Gebiet geworden sind. Die Papendorfer
Agrargenossenschaft wirtschaftet in der Trinkwasserschutzzone Warnow, deren
Einzugsgebiet ca. 3.200 qkm beträgt und deren Messwerte für die Nitratbelastung weit unter
den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten liegt. Die Warnow versorg die Stadt Rostock
mit aufbereitetem Oberflächenwasser fürs Trinkwasser. Aber wieso es dann in einem
Trinkwasserschutzgebiet, wenn alle Grenzwerte des Oberflächengewässers eingehalten
werden, auch auf den Zustand des Grundwassers ankommt und wenn dann zwingend
Vorschrift ist, dass der gesamte Grundwasserkörper als „rotes Gebiet“ auszuweisen ist,
erschließt sich mir dann doch. Es kommt eben nicht nur darauf an, ausschließlich
Oberflächengewässer zu schützen, sondern eben auch unsere wertvollste Ressource, das
Grundwasser.
Eine Ertragsminderung von mindestens 20 Prozent, an der die gesetzlich vorgeschriebene,
verpflichtende Reduzierung der Düngung schuld sei, ist für mich während der Anhörung zum
Thema auch nicht herausgekommen. Sie, meine Damen und Herren von der FDP wollen dies
ja festgestellt wissen. Vielmehr sei, wenn überhaupt, mit geringeren Einbußen deutlich unter
10 Prozent zu rechnen. Ich möchte mich aber nicht am Feststellungsteil des Antrags
festbeißen. Aber einer Feststellung kann ich uneingeschränkt zustimmen. Das ist Punkt I. 3. –
ich zitiere – „Im Rahmen der Anhörung im Agrarausschuss am 3. Mai 2023 zur Umsetzung
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und
eutrophierten Gebieten kamen alle anwesenden Expertinnen und Experten zu dem Schluss,
dass Mecklenburg-Vorpommern sein Ausweisungsmessnetz dringend ausbauen muss.“
Dies findet sich dann auch im Forderungsteil des Antrags wieder. Und nun kann ich es kurz
machen. Eine Aufforderung, dass sich die Landesregierung an Recht und Gesetz halten soll
und bis zum 31. Dezember 2028 das Messstellennetz des Landes auf das erforderliche Maß
ausbaut, brauchen wir wirklich nicht. Und wenn die Landesregierung bis dahin die
gesetzlichen Vorgaben umsetzt, können Sie sich auch sicher sein, dass dafür genügend
finanzielle Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Das ist im Übrigen einer der Gründe für
die Neuregelung des früheren Wasserentnahmeentgelts, wie es die Landesregierung bereits
angekündigt hat. Natürlich werden dann auch künftig diese Gelder mit zur Finanzierung des
Messstellennetzes herangezogen werden.
Nun noch kurz zum Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
Die Verkürzung der Frist des Landes zum Ausbau des Messstellennetzes auf den 31.
Dezember nächsten Jahres ist völlig unrealistisch. Und das wissen Sie genau. Ebenso sollte
das Landesparlament kein Modellierungsmodell zur Ausweisung festlegen. Das ist originäre
Aufgabe des Agrarministeriums. Der Bund hat mit voller Absicht verschiedene
Modellierungsmodelle ermöglicht, allein aus der Tatsache heraus, dass der Ausbau des
Messstellennetzes in den Bundesländern auf einem nicht zu vergleichenden Niveau ist und
deshalb auch die zur Modellierung zugrundeliegenden Daten auf einem unterschiedlichen
Niveau sind. Zudem sind die geologischen Gegebenheiten der Bundesländer naturgegeben
völlig unterschiedlich. Die Bundesländer Brandenburg und Schleswig-Holstein hier als unser
Vorbild darzustellen, kann daher nicht die Lösung sein. Wir lehnen den Änderungsantrag und
den Ursprungsantrag ab.
Danke