Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bodenverbrauch in Mecklenburg-Vorpommern reduzieren – Zentrale Ortslagen stärken

Daniel Seiffert

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
dieser Antrag ist ein wahrer Rundumschlag. Alle Regelungen, die Einfluss nehmen können
auf die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung sollen geändert werden, um den
Flächenverbrauch zu reduzieren bzw. zu beenden und die Innenentwicklung zu stärken.

Kolleginnen und Kollegen,
an diesem Antrag fällt mir zunächst ins Auge: Den Kommunen, die bekanntlich die
Planungshoheit zur baulichen Entwicklung haben, wird jegliche Kompetenz abgesprochen.
Verschärfte Regeln und Vorschriften sollen dafür sorgen, dass die Kommunen die
Ausweisung von neuen Flächen für Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsinfrastruktur
zurückschrauben bzw. beenden. Auch den Mitgliedern der vier regionalen Planungsverbände,
die sich über Jahre intensiv zur Siedlungsentwicklung Gedanken machen, wird jegliche
Kompetenz abgesprochen. Dabei geht es immer auch um das Finden von Kompromissen, dass
Abwägen, was ist vertretbar.
Ich nenne als ein Beispiel den jahrelangen Streit im Stadt-Umland-Raum Rostock. Setzt man
auf Konfrontation, sogar Klage und verbietet den Umlandgemeinden Entwicklung oder
kooperiert man miteinander und sucht nach Lösungen, die zum gegenseitigen Vorteil auch
von Rostock sind.
Als zweites Beispiel nenne ich die vielen Dörfer und Ortsteile im Land. Verbietet man ihnen
jegliche Entwicklung und zahlt – wie vor Jahren tatsächlich von einem Berliner Institut
vorgeschlagen – Umzugsprämien, um Ortsteile aufzugeben? Oder lässt man in einem harten
Diskussionsprozess erreichte Kompromisse und eine gewisse Eigenentwicklung zu?
Ich rede hier nicht das Wort zur Zulassung einer ausufernden bauliche Entwicklung zu Lasten
von Freiflächen, insbesondere landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Nein, auch die Linksfraktion teilt das politische Ziel, die Inanspruchnahme von Flächen für
Siedlungs- und Verkehrsflächen zu reduzieren. Das kann durch Nachverdichtung,
Umnutzung, Nutzung von Brachflächen und auch Aufstockung von Gebäuden erfolgen. Aber
das ist in der Praxis mit vielen Widerständen verbunden. Das fängt an mit der Verfügbarkeit
von Flächen, der Entscheidung, Stadtgrün zu erhalten oder für Nachverdichtung zu nutzen
und der Abwägung vieler entgegenstehender Interessenslagen. Deshalb dauern
Bauleitplanverfahren gerade dort, wo Wohnungsknappheit besteht, viel zu lange. Bereits jetzt
ist vor Neuausweisung von Baugebieten nachzuweisen, ob es Alternativen dazu gibt. Ich
verweise auf die in Paragraf 1 des Baugesetzbuches festgeschriebenen Grundsätze der
Bauleitplanung, die einzuhalten sind. Auch darf bezweifelt werden, dass schärfere Regeln
Akzeptanz finden würden. Zudem spielen auch immer die Rahmenbedingungen eine wichtige
Rolle.

Kolleginnen und Kollegen,
zur Einordnung des Antrag-Anliegens verweise ich auf die Verhältnisse in Mecklenburg-
Vorpommern. Unser Bundesland hat mit Abstand den geringsten Bodenversiegelungsgrad
(2,3%), den geringsten Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche (6,6%) und den größten
Freiraumflächenanteil aller Bundesländer 93,3%. Das sind harte Fakten, die ich im gleichen
Portal fand, wie auch die Argumentation der Bündnisgrünen.
Demnach beträgt in Mecklenburg-Vorpommern die Flächenneu-Inanspruchnahme baulich
geprägter Siedlungs- und Verkehrsflächen im Fünfjahresmittel im Jahr 2021 4 ha/Tag. Das ist
in der Tat recht hoch. Aber zur Bewertung müssen auch die Rahmenbedingungen analysiert
und einbezogen werden. Mecklenburg-Vorpommern ist gerade als Alterswohnsitz und für
Anleger in Jahren der Niedrigzinsen zum begehrten Land für Ansiedlung und Ferien-Wohnen
geworden. Die Niedrigzinsen und andererseits steigende Mietkosten ermöglichten
Wohneigentum zu erwerben bzw. zu schaffen.
Auch die zunächst positive Entwicklung der MV-Werften sorgte beispielsweise für
Handlungsdruck bei der Ausweisung von Baugrundstücken. Die Corona-Pandemie und die
Möglichkeiten von Homeoffice haben die Entwicklung verstärkt, von Großstädten wie
Hamburg oder Berlin aufs Land oder in Kleinstädte zu ziehen oder einen Nebenwohnsitz zu
haben. Mecklenburg-Vorpommern profitierte wegen seiner einzigartigen Naturausstattung
von diesem Trend. Diese Entwicklung ist jedoch mit den hohen Baukosten, den steigenden
Zinsen und der hohen Inflation vorbei. Der Wohnungsneubau ist massiv eingebrochen. Der
Bauboom beendet. Wohnbauprojekte werden storniert. Für Durchschnittsverdienende sind
Kredite für Wohneigentum nicht mehr stemmbar. Investitionen in Mietwohnraum sind ohne
massive Förderung unrentabel, weil die Mieten nicht mehr bezahlbar wären. Dabei fehlt
Mietwohnraum. Leerstand ist selbst in ländlichen Regionen gering. Meiner Ansicht nach
kommt dieser Antrag zur Unzeit.
Die öffentliche Hand wirbt mit attraktiven Richtlinien und mehr Mitteln, dass die soziale
Wohnraumförderung auch abgerufen wird. Aktuell muss politischer Schwerpunkt sein,
Mietwohnraum mit sozialen Mieten zu schaffen bzw. dessen Angebot auszuweiten– für
Einheimische und Geflüchtete!

Kolleginnen und Kollegen,
ich sagte schon, die Bauförderung hat großen Einfluss auf das Baugeschehen. Mecklenburg-
Vorpommern fokussiert sich bei Straßenbauvorhaben auf den Erhalt vorhandener
Landesstraßen. Entscheidungen für Vorhaben für Bundesstraßen trifft der Bund. Im Rahmen
der sozialen Wohnraumförderung wird ausschließlich der Neubau von Mietwohnraum
gefördert. Eigentumsförderung beschränkt sich auf den Abbau von Barrieren im Bestand.
Auf Bundesebene wurde hingegen über Jahre eine großzügige Eigentumsförderung
praktiziert. Wobei in Mecklenburg-Vorpommern das Baukindergeld überwiegend für den
Erwerb gebrauchter Immobilien und damit für den Erhalt vorhandener Ortslagen verwendet
wurde.
Richtigstellen möchte ich, dass in der Städtebauförderung seit Jahren ein aktuelles Integriertes
Stadtentwicklungskonzept Fördervoraussetzung ist. Weil solch ein Konzept teuer ist und nur
aus Mitteln der Städtebaufördermitteln bezahlt werden kann, wenn die Kommune bereits in
der Städtebauförderung ist, ist das Groh der Kommunen ausgeschlossen von Förderung. Und
gerade sorgt die Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) dafür, dass die Ortskernbelebung der Dörfer
und Gemeinden bis 10.000 Einwohnern durch massive Mittelkürzung kaum noch möglich
sein wird. Im Rahmen der GAK werden Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich
geprägter Orte gefördert. So sollen die charakteristischen Ortsbilder und die Bausubstanz der
Dörfer erhalten und die dörfliche Struktur weiterentwickelt werden.
Und statt einer Elitenförderung von Eigenheimen mit KfW-40-Standard, für Gutbetuchte, die
auch ohne Förderung bauen könnten, sollten die Mittel für den Erhalt bestehender
Bausubstanz oder den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden. Insofern ist es sehr zu
begrüßen, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz ein neues Programm zur Förderung des
Erwerbs von Bestandsimmobilien auflegen will. Damit soll auch der Werteverfall unsanierter
Häuser gebremst werden. Auch ein Bundes-Programm „Jung kauft alt“ würde helfen, wie es
einige Kommunen in Deutschland praktizieren. Damit könnten junge Leute unterstützt
werden, alte Bausubstanz zu kaufen und zu erhalten. Die Möglichkeiten des Landes sind auch
wegen der Steuersparentscheidungen für Gutverdienende erschöpft. Und die weiteren Pläne
des Bundesfinanzministers bedeuten Mindereinnahmen. Weniger Einnahmen bedeuten
weniger Möglichkeiten.
Abschließend verweise ich auf die geplante umfangreiche Novelle des Baugesetzbuches.
Auch eine grundlegende Reform der Baunutzungsverordnung ist notwendig. Die
Landesregierung muss die Bundesbauministerin demnach nicht zum Jagen tragen.
Wir lehnen den Antrag ab.
Danke.