Volksentscheid nicht schlechter behandeln als Wahlen

Zum Antrag der Linksfraktion und der Fraktion der Bündnisgrünen „Volksentscheid – kurze Wege zum Wahllokal“ erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt: 

„Die geplante Reduzierung der Wahllokale gegenüber den vergangenen Wahlen ist vor dem Hintergrund der ohnehin großen Hürden für einen Volksentscheid unverantwortlich und Ausdruck der Geringschätzung dieses Instruments der direkten Demokratie. 

Das für einen Volksentscheid erforderliche Zustimmungsquorum von einem Drittel der Wahlberechtigten ist bereits eine sehr hohe Hürde. Mit einer geringeren Anzahl der Wahllokale wird diese Hürde noch einmal höher gelegt. Es ist sehr problematisch, dass die Landeswahlleiterin eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat, da womöglich Menschen von einer Teilnahme abgeschreckt werden. Es drängt sich der Eindruck auf, dass ein erfolgreicher Volksentscheid unter allen Umständen verhindert werden soll. 

Aus meiner Sicht ist die Einschätzung der Landeswahlleiterin fachlich nicht haltbar. Ein Volksentscheid muss wie eine landesweite Wahl behandelt werden. Schließlich stehen in der Verfassung Wahlen und Abstimmungen gleichberechtigt nebeneinander. Auch wenn die Einrichtung der Wahllokale letztlich Sache der Kommunen ist, appellieren wir, eine entsprechend ausreichende Anzahl vorzuhalten. Dies gebietet schon der Respekt vor dem Volksentscheid.“