Polizei hebt Waffen- und Sprengstofflager von gewaltbereiten Neonazis aus

Michael NoetzelPressemeldungen

Zur heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten und weiterer rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:  

„Am rechten Rand haben wir es immer wieder mit tickenden Zeitbomben zu tun. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass sich gut vernetzte und brandgefährliche Überzeugungstäter potenziell auf den ‚Tag X‘ oder rechtsterroristische Anschläge vorbereiten. So fand die Polizei 2018 im Raum Löcknitz ein hochprofessionelles, unterirdisches Waffen- und Sprengstofflager, welches über Jahre genutzt wurde. Der entscheidende Haken: Wenige Tage vor der Aushebung wurde es geräumt. Bis heute wissen wir nicht, was dort genau lagerte und wo sich die Waffen heute befinden. In einem baugleichen Depot in Bayern entdeckten die Ermittler eine Pumpgun, die sie einem verurteilten Rechtsterroristen zuordneten. Die extreme Rechte hat einen gefährlichen Hang zu Waffen. Szeneangehörige haben immer wieder bewiesen, dass sie bereit sind, diese einzusetzen. Das darf nicht verharmlost werden.

 

Eine dieser terrorpropagierenden Strukturen ist ‚Combat 18‘. Die Sachverständige Martina Renner legte dem Untersuchungsausschuss umfassend die Struktur und Aktivitäten des im Januar 2020 verbotenen Netzwerkes dar. Höchst militant, bundesweit wie international vernetzt, spielen auch Akteure und Orte in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder eine Rolle. Auch nach dem Verbot wurde die Vereinigung von Personen aus M-V fortgeführt. Aber während bereits jetzt schon deswegen den ersten offenbar Unbelehrbaren vor dem Landgericht Dortmund der Prozess gemacht wird, dümpelt das Strafverfahren gegen die Neonazis aus M-V hier im Bundesland weiter vor sich hin. Ich schließe mich der Kritik der Sachverständigen an: Die Zerstückelung des Verfahrens wegen der illegalen Fortführung von ‚Combat 18‘ ist ein Fehler. Es wird dem Netzwerk-Charakter von ‚Combat 18‘ nicht gerecht und führt gegebenenfalls zu Informationsverlusten in der strafrechtlichen Verfolgung.

 

Dagegen stand das heutige Aussageverhalten eines Zeugen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz sinnbildlich für das schwierige Verhältnis, das der Nachrichtendienst offenbar zum Parlament und vor allem zur Öffentlichkeit hat. Der Zeuge wich aus, druckste herum, antwortete in Allgemeinplätzen. Eine vertrauensbildende Maßnahme war dies nicht vonseiten des Bundesamtes.“