Neues Schulgesetz: Fokus auf Digitalisierung, flexible Lernformen und gerechte Finanzierung
Zur geplanten Änderung des Schulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler:
„Mit der Reform des Schulgesetzes stellen wir wesentliche Weichen für eine moderne und gerechte Bildungslandschaft. Im Mittelpunkt stehen neue und flexible Formen des Lernens, die Digitalisierung und eine verlässliche Finanzhilfe für Freie Schulen. Wir gehen weitere wichtige Schritte hin zu einer Bildung, die alle Kinder und Jugendlichen fördert und niemanden zurücklässt.
Mit der Novelle verankern wir verschiedene Organisationsformen des Lernens: Präsenz-, Distanz- und digital unterstütztes Lernen. Der Präsenzunterricht bleibt der Grundpfeiler der schulischen Bildung, da er nicht nur das fachliche Lernen, sondern auch die soziale Interaktion und den Austausch fördert. Die Corona-Pandemie hat aber deutlich gemacht, dass Distanzunterricht in Krisenzeiten wie pandemischen Lagen möglich sein muss, um Bildung für alle aufrechtzuerhalten und zu sichern.
Zugleich wird das digital unterstützte Lernen als reguläre Lernform eingeführt. Es soll den Präsenzunterricht bereichern und innovative, zeitgemäße Lernmethoden fördern. Digitale Technologien bieten hier vielfältige Chancen, etwa durch interaktive Lernplattformen oder virtuelle Simulationen. Um zu gewährleisten, dass auch Kinder aus finanziell benachteiligten Familien den Anschluss nicht verlieren, ist eine flächendeckende Ausstattung mit Tablets oder Laptops unumgänglich.
Hervorzuheben sind die Digitalen Landesschulen. Diese Schulformen, bei denen Schülerinnen und Schüler standortunabhängig im digitalen Klassenzimmer lernen, helfen besonders Kindern und Jugendlichen in ländlichen Regionen oder solchen mit gesundheitlichen Einschränkungen, eine kontinuierliche Bildung oder ein erweitertes Angebot z. B. für die Nachhilfe zu erhalten.
Die Schulgesetzänderung sieht auch Verbesserungen in der Finanzierung freier Schulen vor, die einen wichtigen Beitrag zur Bildungsvielfalt leisten. Sie erhalten eine verlässliche und faire Finanzhilfe, die den Schulen mehr Planungssicherheit gibt.
Besonders für ländliche Regionen bringt die Schulgesetzänderung große Vorteile. Durch die Absenkung der Mindestschülerzahlen für Grund- und Regionalschulen wird sichergestellt, dass auch kleine Schulen in strukturschwachen Regionen Bestand haben. Schulen sind oft mehr als nur Bildungseinrichtungen – sie sind wichtige soziale und kulturelle Ankerpunkte der Gemeinden und erhalten bis mindestens 2030 eine langfristige Perspektive.“